120.000 Österreicher sind völlig pleite

Wiener Beteiligungsfirma Euro East fuhr an die Wand
Die Privatkonkurse sind um 4,3 Prozent zurückgegangen, das ist ein schlechtes Zeichen.

Rund 300.000 österreichische Privat-Haushalte leiden unter großen finanziellen Problemen. Etwa 100.000 bis 120.000 Österreicher sind tatsächlich völlig pleite. „Diese Personen stecken in der Schuldenfalle und können ohne ein Schuldenregulierungsverfahren, sprich ein Privatkonkursverfahren, oder ein anderes Wunder nicht mehr auf eine gesunde finanzielle Basis kommen“, sagt Otto Zotter, Leiter der Bundesländer-Niederlassungen des Gläubigerschutzverbandes KSV1870 zum KURIER. „Diese Personen schaffen es nicht einmal, die anfallenden Zinsen und Kosten der Schulden abzubauen.“

Etwa die Hälfte dieser überschuldeten Privatpersonen findet den Weg zu einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung. Von diesen 50.000 bis 60.000 Personen schaffen es aber nicht einmal 20 Prozent, ein Schuldenregulierungsverfahren beim Bezirksgericht anzugehen. „Die anderen werfen schon vorher das Handtuch“, weiß Zotter.

Schlechte Zeiten

Indes sind aber die Privatkonkurse im ersten Halbjahr 2016 um 4,3 Prozent zurückgegangen. Das ist laut dem KSV-Experten Hans-Georg Kantner alles andere als ein Grund zum Jubeln, denn in Privatkonkurs kann nur dann gegangen werden, wenn noch finanzielle Mittel zur Zahlung einer Quote vorhanden sind. Insgesamt wurden in den ersten sechs Monaten nur über 4233 Personen Privatkonkursverfahren eröffnet. In Kärnten ist die Zahl der Privatkonkurse um 15,6 Prozent und in Wien um zwölf Prozent Wien gesunken; in Obersterreich gibt es ein Plus von zehn Prozent und in der Steiermark einen Zuwachs von 12,4 Prozent. Alle 4233 Privat-Pleitiers haben einen Gesamt-Schuldenberg in Höhe von 523 Millionen Euro angehäuft.

Wien an der Spitze

„Die anderen Bundesländer können, das nicht wettmachen, was Wien nachgelassen hat“, sagt Experte Zotter. „Denn mehr als ein Drittel aller Privatkonkurse spielt sich in Wien ab.“ Mindestens ein Drittel aller Privatkonkurse in Österreich entfällt auf frühere Unternehmer oder Selbstständige. „Es handelt sich dabei meistens um Kleinunternehmer, die sich in die Wirtschaft gewagt haben und gescheitert sind“, weiß Zotter. „Oft sind es Ein-Personen-Unternehmen, sogenannte EPU, die nicht reüssieren konnten.“

Weitere Ursachen

Ein Ex-Unternehmer hat im Schnitt rund 270.000 Euro Schulden, eine Privatperson etwa 59.000 Euro. An zweiter Stelle der Insolvenzursachen steht der Verlust des Arbeitseinkommens. „Es geht entweder um einen Jobverlust oder eine Reduktion des Arbeitseinkommens“, sagt Zotter. „Der Schuldner hatte zum Beispiel einen guten Job, aber sein Arbeitsgeber macht Pleite, und er wechselt in ein anderes Unternehmen, aber verdient dort um einiges weniger.“ Nachsatz: „Er hat aber im Vertrauen auf sein schönes Einkommen Schulden gemacht und ein Haus gebaut oder eine Wohnung auf Kredit angeschafft und kommt so ins Schleudern.“

Scheidung und Erkrankung

An dritte Stelle der Insolvenzursachen rangieren Scheidungen und der Bruch von Lebensgemeinschaften, die auf zwei Einkommen aufgebaut sind. „Die Beziehung scheitert, und keiner will dann mit den Schulden etwas zu tun haben“, weiß der KSV1870-Experte. „Man lässt die Schulden bei den Gläubigern anstehen und regelt nichts. Es kommt zu chaotischen Zuständen, und dann landet einer der Partner oder sogar beide im Privatkonkurs.“ An vierte Stelle sind jene Schuldner, die über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse leben – das sind oft jüngere Personen. „Man kauft sich ein Auto und leistet sich teure Handys“, sagt Zotter. Ein weiterer Grund für eine Überschuldung Privater sind Erkrankungen oder Todesfälle des Lebenspartners.

Zwei Verfahrensarten

Rund 70 Prozent der Pleitiers streben ein sogenanntes Zahlungsplanverfahren an. Das heißt, sie vereinbaren mit ihren Gläubigern eine bestimmte Quote, die sie glauben, zahlen zu können. In diesem Verfahren gibt es keine Mindestquote. Die restlichen Fälle sind sogenannte Abschöpfungsverfahren; das heißt der Schuldner zahlt seinen Gläubigern zumindest zehn Prozent Quote innerhalb von sieben Jahren. Geht sich das nicht aus, kann das Verfahren um weitere drei Jahre verlängert werden. Danach wird dem Privat-Pleitier durch die Gläubiger die Restschuld in Höhe von 90 Prozent erlassen. Oder anders gesagt: Die Gläubiger verzichten auf 90 Prozent ihrer Forderungen.

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