Letztes Update am 19.04.2012, 13:46
Der Zugriff auf die im Mai 2011 beschlagnahmten Akten wurde bisher verweigert.
Am Dienstag war die Causa BUWOG bei der Befragung Karl-Heinz-Grassers noch Thema im U-Ausschuss, jetzt gibt es neue Entwicklungen in diesem Fall: Die ermittelnde Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) drängt auf die Herausgabe beschlagnahmter Steuerakten - und ruft dafür den OGH an. Die Unterlagen wurden bei Grassers Steuerberater vor fast einem Jahr beschlagnahmt.
Die WKStA hat eine "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" angeregt, teilte sie heute Donnerstag in einer Aussendung mit.
Im Mai 2011 wurden bei Grasser und bei seinem Steuerberater Hausdurchsuchungen durchgeführt und Akten beschlagnahmt. Das Oberlandesgericht Wien hatte im Februar 2012 einen Zugriff allgemein für unzulässig erklärt.
Die Oberstaatsanwaltschaft sei dem Anliegen schon beigetreten, erklärte der Sprecher der WKStA, Martin Ulrich, gegenüber der APA. Der weitere Weg: Die OStA übermittelt die Beschwerde an die Generalprokuratur. Die Generalprokuratur entscheidet dann, ob sie eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) erhebt.
Hauptartikel
Grasser: Staatsanwalt kämpft um Akten
Hintergrund
U-Ausschuss: Was KHG vorgeworfen wird
Diskussion
U-Ausschuss
Grasser-Akten bleiben noch in Liechtenstein
BUWOG-Affäre
Vaduz rückt Grasser-Akten heraus
Nur noch eine Verfassungsklage kann verhindern, dass die Stiftungsunterlagen nach Wien kommen.
Salzburg
U-Ausschuss: Streit um geschwärzte Akten
Heute beginnt der U-Ausschuss mit Zeugeneinvernahmen. Die ÖVP prangert Akten-„Zensur“ an.