Letztes Update am 24.08.2012, 19:49
Wenche Arntzen erklärt im Detail, warum sie den Massenmörder Anders Behring Breivik nicht für geisteskrank erklärt.
Das zuständige Gericht in Oslo hat den Massenmörder Anders Behring Breivik zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Detailliert begründete die Richterin die Entscheidung, ihn nicht für geisteskrank zu erklären. Im folgenden die Schlüsselpassagen aus dem Urteilsspruch:
"Anders Behring Breivik, geboren am 13. Februar 1979, wird (...) zu Sicherungsverwahrung mit einem Zeitrahmen von 21 Jahren (...) verurteilt. (...)
Uns stehen zwei Gutachter-Gruppen mit zwei qualitativ unterschiedlichen Diagnosen gegenüber. Wo die Sachverständigen Husby und Sörheim psychotische Zwangsvorstellungen finden, sehen die Sachverständigen Aspaas und Törrisen extreme politische Auffassungen (...). Von allen Medizinern, die seine mentale Gesundheit beurteilt haben, haben nur die Sachverständigen Husby und Sörheim eine Psychose gefunden.
Das Gericht hat die Möglichkeit erwogen, dass es der Angeklagte geschafft hat, seine eventuellen psychotischen Symptome zu verbergen. Die Beweisführung während des Prozesses stützt dies aber wenig. (...) Das Gericht meint, die diagnostische Uneinigkeit ist begründet durch unterschiedliche Bewertungen gleichartiger Beobachtungen und dadurch, dass der Angeklagte seine Aussagen vom Tatzeitpunkt bis zur Verhandlung stückweise angepasst hat. (...)
Was die Interpretation der Sachverständigen Husby und Sörheim von den übrigen unterscheidet, ist vor allem ihr Versäumnis, die extremen Aussagen des Angeklagten im Licht der rechtsextremen Subkultur zu betrachten, der er anzugehören behauptet. (...) Damit stützen sich Husbys und Sörheims Interpretationen (...) auf die Anwendung zentraler Kriterien für Schizophrenie, die in der wissenschaftlichen und klinischen Praxis nicht üblich sind. (...)
Nach Einschätzung des Gerichts ist es über angemessenen Zweifel hinaus bewiesen, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht psychotisch war. Der Angeklagte wird daher für seine Handlungen bestraft."
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Hauptartikel
Tausende E-Mails von Breivik in Buchform
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Hintergrund
Wortlautauszüge aus dem Breivik-Urteil