Ecclestone Sieger im Londoner Zivilverfahren

Bernie Ecclestone ging als Gewinner im Zivilverfahren wegen Bestechung hervor.
Berni Ecclestone musste vorerst keine Entschädigung zahlen - ist in München jedoch angeklagt.

Bernie Ecclestone muss der Constantin Medien AG zunächst keine Millionensumme als Entschädigung zahlen. Doch der Sieg vor Gericht in London könnte noch Folgen haben: Der Richter sah Ecclestones Bestechung als erwiesen an - deswegen ist er in München angeklagt.

Berufungsverfahren

Constantin kündigte unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils an, in Berufung zu gehen. „Die Constantin Medien AG geht weiter davon aus, dass der Gesellschaft aufgrund der Feststellungen des Landgerichts München im Strafverfahren gegen Gerhard Gribkowsky und jetzt des High Courts in London Ansprüche zustehen“, heißt es in einer ersten Reaktion.

„Ecclestone nicht vertrauenswürdig"

Allerdings watschte das Gericht den großen alten Mann der Formel 1 gehörig ab. Der Richter am High Court, Guy Newey, erklärte in seiner Urteilsbegründung, Ecclestone habe den damaligen Bayern-LB-Manager Gerhard Gribkowsky eindeutig bestochen. Die Rede ist von 44 Millionen Dollar. Es habe sich um eine „korrupte Vereinbarung“ zwischen Ecclestone und Gribkowsky gehandelt, sagte der Richter. Ecclestone bezeichnete er als „nicht verlässlich oder vertrauenswürdig“.

Die Constantin Medien AG ist Rechtsnachfolger des einstigen Inhabers von Formel-1-Lizenzrechten, EM.TV. Durch die Bestechung seien die Rechte deutlich zu billig an den Finanzinvestor CVC verkauft worden. Constantin sei dadurch ein hoher Gewinn entgangen, argumentierte die Klägerseite. Wie hoch genau die Entschädigung ausfallen sollte, wurde nicht genau beziffert. Die Rede war in Medienberichten von eine dreistelligen Millionensumme. Ecclestone erklärte, er habe Gribkowsky Geld gegeben, weil dieser gedroht habe, er werde ihn der Steuervergehen bezichtigen.

Verfahren in München

Ecclestone steht in München noch ein strafrechtliches Verfahren wegen Bestechung bevor. Für diesen Prozess könnte sich das nun in erster Instanz beendete Zivilverfahren in London als Pyrrhus-Sieg herausstellen, weil auch der Londoner Richter - wie die Münchner Staatsanwaltschaft - die Bestechung als gegeben ansieht. Die Anklageschrift in München umfasst 200 Seiten, 39 Zeugen mit teils hochrangiger Vergangenheit wie Bayerns Ex-Finanzminister Kurt Faltlhauser sind vom 24. April an geladen.

Die Entschädigungszahlungen könne Constantin dennoch nicht einklagen, weil das Unternehmen nicht nachweisen könne, dass durch die Bestechung tatsächlich ein Schaden entstanden sei. Ecclestone hatte geltend gemacht, er habe Gribkowsky die Millionen bezahlt, weil dieser ihm gedroht habe, ihn als Steuersünder darzustellen.

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