Urteil gegen den LASK: Minus sechs Punkte und Geldstrafe

Der LASK hat in der letzten April-Woche und den ersten beiden Mai-Wochen gegen Verordnungen zum Kleingruppentraining verstoßen. Am Donnerstag wurde die Strafe verkündet
Die Linzer reihen sich in der Tabelle zwischen Salzburg und Rapid ein. Der LASK kündigte umgehend Einspruch gegen die Entscheidung an.

Eines stand schon vor dem Urteil fest: Zufrieden wird kaum jemand sein. „Viel zu wenig“ wäre genauso zu hören wie „warum so streng?“

Und so klingen auch die Reaktionen nach der Urteilsverkündung: der LASK hat sofort Protest eingelegt, außerhalb von Linz ist mehrheitlich Grummeln über eine zu milde Sanktion des (damit ehemaligen) Tabellenführers zu vernehmen.

Was wurde vom Senat 1, der in Österreich besser als „Strafsenat“ bekannt ist, genau entschieden? Der Senat 1 der Bundesliga hat den LASK nach zweitägiger Beratung zu einem Abzug von sechs Zählern und einer Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt.

Urteil gegen den LASK: Minus sechs Punkte und Geldstrafe

Noch vor der Urteilsverkündung hatten die Linzer per Aussendung über die „Sanktionen eines Abzugs von 12 Punkten vor Punkteteilung“ berichtet. Die Bundesliga betont nach KURIER-Anfrage, dass im Urteil stets sechs Punkte minus erwähnt werden  – das gilt für alle Tabellenkonstellationen (auch für einen Corona-bedingten Abbruch mit der Tabelle nach dem Grunddurchgang).

Video als Beweisstück

Das Urteil wurde wegen Verstößen gegen den Grundgedanken des Fairplay ausgesprochen. Die Linzer hatten im April und Anfang Mai verbotenerweise Mannschaftstrainings durchgeführt. „Das Urteil bezieht sich auf vier verbotene Mannschaftstrainings. Ein Video hat den Verstoß gezeigt“, erklärte der Senatsvorsitzende  Luczensky.

Durch das Urteil rutschte der LASK in der Tabelle der Meistergruppe von Platz eins auf Platz zwei, der Rückstand auf den neuen Spitzenreiter  Salzburg beträgt zehn Runden vor Schluss drei Zähler. Einen Punkt hinter dem Ex-Leader rangiert Rapid.

Torverhältnis zählt

Sollte es am Ende Punktegleichheit geben, wird der LASK nicht zurückgereiht. Das „Sternderl“ zählt nicht mehr als das Torverhältnis, hat Ligavorstand Christian Ebenbauer erklärt.

Ein weiteres Detail hat der Senat erläutert: Sollte die Liga wegen der Corona-Krise doch noch abgebrochen werden, zählt bekanntlich die Tabelle nach dem Grunddurchgang und Runde 22 (unabhängig davon, wie viele Runden gespielt waren). Auch in diesem Fall würden dem LASK  sechs Punkte abgezogen werden.

LASK wird berufen

Bekanntgegeben wurde das Strafausmaß zunächst nicht von der Liga, sondern vom LASK, der umgehend einen Einspruch gegen die Entscheidung ankündigte.
Als nächste Instanz urteilt das Protestkomitee, danach wäre noch der Gang vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht denkbar.

Die Causa wird Fußball-Österreich noch länger beschäftigen: Innerhalb von 14 Tagen kann der Protest der Linzer schriftlich begründet werden. Danach  wird das Urteil belassen oder abgemildert (verschärft werden kann es nicht). Und danach gibt es sogar vier Wochen Zeit, um theoretisch noch das Schiedsgericht als letzte Instanz anzurufen.

Hält die Endtabelle?

Es könnte also passieren, dass die Saison – geplant ist Mitte Juli – sportlich beendet wird, aber noch nicht klar ist, wie die Tabellen zu werten ist. Hält das Strafmaß gegen den LASK in allen Instanzen?

Vom Platz im Liga-Aufsichtsrat wird sich LASK-Präsident Gruber verabschieden müssen: Das Mandat wurde nach Aufpoppen des Skandals nur ruhend gestellt. Erst für den Fall einer Verurteilung hat Gruber seinen Rückzug angekündigt.

Folgen Anzeigen?

Noch zu klären ist, ob Verantwortliche des LASK von der Bundesliga zusätzlich belangt werden. Vorstand Ebenbauer hat angekündigt, die Protokolle des Senats durchzuarbeiten. Danach könnten Trainer Ismael oder Vizepräsident Werner angezeigt werden. Die beiden haben eingestanden, dass sie das verbotene Training angeordnet und vier Mal durchgeführt hätten.

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Sportjurist Thomas Wallentin, der am Internationalen Sportgerichtshof CAS als Mediator tätig ist, hat im KURIER-Interview argumentiert, dass die Funktionäre auf alle Fälle noch  mit einer zusätzlichen Strafe zu belangen wären.

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