Rapid macht gegen den Strafsenat mobil

Michael Krammer beruft wegen der Bestrafung durch den Senat 1 eine Bundesliga-Aufsichtsratssitzung ein.
Die Wiener fühlen sich ungerecht behandelt, protestieren und rufen eine Bundesliga-Aufsichtsratssitzung ein.

Der Meister von 2008, Rapid Wien, kündigte am Dienstag an, gegen die vom Senat 1 der österreichischen Bundesliga verhängte Geldstrafe von 15.000 Euro Protest einzulegen. Die Wiener wurden am Vortag zu dieser Strafzahlung verurteilt, weil sie nach Ansicht des Strafsenates im Liga-Spiel gegen Altach entgegen der Auflagen einen „alternativen Heimsektor“ zugelassen hätten.

Die Hütteldorfer mussten im Spiel gegen die Vorarlberger am 4. März ihre Fankurve geschlossen halten, nachdem zum Frühjahrsauftakt gegen Ried illegale Pyrotechnik gezündet wurde und somit eine zunächst bedingte Sektorsperre nach den Derby-Vorfällen im vergangenen Herbst schlagend wurde.

Gemäß der Auslegung Rapids sei gegen Altach aber alles mit rechten Dingen zugegangen, da sämtliche Fahnen und Transparente montiert worden wären, ohne dass dazu das Spielfeld oder die Umzäunung betreten wurde. Somit fielen „die genannten Plakate und Transparente nicht unter die Bestimmung des § 17 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien“, wie die Grün-Weißen in einer Aussendung festhielten. Dieser Paragraf war laut Ansicht des Vereins für das Urteil maßgeblich. Daher sei das Strafmaß aus Sicht Rapids „absolut ungerechtfertigt".

Aber nur mit einem Protest wollen sich die Wiener nicht zufriedengeben. In einer schriftlichen Aussendung kündigt Rapid-Präsident Michael Krammer an, dass er eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung der Liga einberufen wird: "Der SK Rapid ist bestrebt, ein korrektes Verhältnis mit allen damit verbunden Gremien zu haben. Derzeit wird aber aus unserer Sicht eine verfehlte Vorgangsweise gewählt, die nicht im Sinne des heimischen Fußballs und seiner Klubs ist. Daher ist es notwendig, im Rahmen einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung darüber zu diskutieren, eine vernünftige Lösung für alle Beteiligten in Bezug auf die Bestrafungspolitik des Senat 1 zu führen."

Laut Paragraf 22 der Bestimmungen der Bundesliga sind die Mitglieder der Gremien in Ausübung ihrer Funktion übrigens weisungsfrei und entscheiden unabhängig.

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