Einseitige Option ungültig: Onisiwo-Urteil bestätigt

Karim Onisiwo
Ausschließlich vereinsseitige Option auf Vertragsverlängerung nicht zulässig.

Das Oberlandesgericht Wien hat das Urteil des Wiener Arbeits- und Sozialgerichts in der Causa Karim Onisiwo laut einer Aussendung der "Vereinigung der Fußballer" (VdF) vom Freitag bestätigt. Der Bundesligist SV Mattersburg hatte Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegt, die den Vertrag des Stürmers per 30. Juni 2015 für ungültig erklärt hatte.

Auch in der zweiten Instanz wurde die Entscheidung mit einer nicht den arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Option im Vertrag des Spielers begründet. Demzufolge entspricht eine Vereinbarung, wonach es nur dem Verein möglich ist, einen Vertrag auf bestimmte Zeit zu verlängern und dem Spieler keine Kündigungsmöglichkeit einräumt, nicht den Vorschriften des Arbeitsrechts.

Der VdF-Geschäftsführer Rudolf Novotny sah nach dem Urteil Handlungsbedarf auf die österreichischen Klubs zukommen: "Es ist davon auszugehen, dass noch eine Vielzahl ähnlicher Verträge bestehen und daher mit weiteren Problemen für die Vereine zu rechnen ist." Es sei auch für die Bundesliga an der Zeit, auf diese Problematik zu reagieren.

Onisiwo ist in Folge des Urteils im Winter ablösefrei von den Burgenländern in die deutsche Bundesliga zu Mainz 05 gewechselt.

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