Fehlende Pommes sind kein gravierender Urlaubsmangel

Können Pommes wirklich ein Grund für entgagene Urlaubsfreuden sein?
Die "Wiener Liste" zur Reisepreisminderung wurde erstmals vor zehn Jahren veröffentlicht.

Pommes frites, die nicht im All-Inclusive-Paket enthalten waren, Kühe am Strand oder eine schiefe Duschvorhangstange – für manche Urlauber sind dies offenbar mittlere Katastrophen. Denn immerhin mussten sich damit Gerichte beschäftigen, die von unzufriedenen Kunden angerufen worden waren. Enthalten sind solche Fälle in der "Wiener Liste" zur Reisepreisminderung, die nun Jubiläum feiert.

Die Urteilssammlung wurde vor zehn Jahren erstmals bei Manz veröffentlicht. Zum runden Geburtstag gibt es nun eine Neuauflage. Enthalten sind darin nicht nur Entscheidungen, die für die Kläger erfolgreich endeten, sondern auch Forderungen, die abschlägig beschieden wurden. Deren Anzahl nimmt zu, wie der Herausgeber, der Wiener Rechtsanwalt Eike Lindinger, am Mittwoch in einem Pressegespräch berichtete.

Das liegt laut dem Juristen eher nicht daran, dass die Problemfälle abgenommen haben. Sondern: "Das Beschwerdemanagement der Reiseveranstalter ist besser geworden." Viele Fälle würden außergerichtlich geklärt, Verfahren oft nur mehr bei strittigen Mängeln geführt. Vor allem Reisende mit Rechtschutzversicherung würden sich zu einer Klage entschließen, berichtete Lindinger.

Skurrile Beanstandungen

"Entgangene Urlaubsfreude" kann nur bei Pauschalreisen geltend gemacht werden. Basis dafür seien die Pauschalreiserichtlinien. Aber auch die Fluggastrechteverordnung oder das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch sind in Sachen Reise-Verfahren relevant. Teilweise, so berichtete der Anwalt – der laut eigenem Angaben vor allem Veranstalter vertritt – sind die Beanstandungen durchaus skurril.

Liegenkampf gehört zum Pflichtprogramm des Pauschalurlaubers

Dass das Grab des Tut-Ench-Amun nicht besichtigt werden konnte, erboste etwa einen Ägypten-Urlauber. Prompt erhielt er fünf Prozent des Gesamtpreises des betreffenden Landausfluges als Entschädigung zugesprochen. Chancenlos blieben hingegen die Kläger mit den Pommes, den Kühen bzw. dem Duschvorhang. Reservierte Liegen bringen, falls die Anzahl der Sonnenbetten nicht viel zu gering bemessen wurde, ebenfalls nichts ein. "Der tägliche Kampf um Liegestuhl und Sonnenschirm gehört bereits mehr oder weniger zum Pflichtprogramm eines Pauschalurlaubes", befand hier ein Richter.

Ein häufiges Thema ist Lärm. Fluglärm und Baulärm werden durchaus als Mängel anerkannt, von traditionelle Feuerwerksraketen in Thailand oder türkischer Musik in der Türkei zeigten sich die Gerichte – meist landen die Fälle vor dem Bezirks- oder Handelsgericht – hingegen unbeeindruckt. Was nicht heißt, dass traditionelle Festivitäten nicht auch wertmindernd sein können. Ein Shiva-Fest in Indien, bei dem gern rund um die Uhr gefeiert wird, brachte eine Zuerkennung von immerhin 40 Euro (bei einem Gesamtreisepreis von 7.416 Euro für zwei Personen, Anm.).

Russen als "Unannehmlichkeit"

Lediglich als "Unannehmlichkeit" wurde der Umstand gewertet, dass in einem Hotel vorwiegend russische Gäste untergebracht waren. Gewährleistungsansprüche würden dadurch nicht ausgelöst, hieß es in der Entscheidung. Auch schlecht gekleidetes Personal ist zumindest kein "objektiver Mangel".

Auch tierische Mitbewohner müssen geduldet werden. Kakerlaken gehören laut gängiger Rechtssprechung in südlichen Ländern quasi dazu. Eine Ameisenstraße im Hotelzimmer führte aber zumindest zu einer fünfprozentigen Entschädigung.

Buchtipp: Wiener Liste zur Reisepreisminderung. Erschienen im Manz-Verlag. Preis: 29,80 Euro.

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