Storno-Rechte: Fragen und Antworten

epa03602747 Foreign tourists arrive at Cairo airport, one day after several people were killed in a hot air balloon crash, Cairo, Egypt, 27 February 2013. A preliminary investigation has ruled out a criminal motive behind a hot air balloon crash that killed 19 people in Egypt on 26 February. Most victims were foreign tourists, including nine from Hong Kong. The others killed were from Japan, France, Hungary and Britain, as well as one Egyptian tour guide. EPA/KHALED ELFIQI
Das Außenministerium gibt eine umfassende Reisewarnung für alle neuen Reisen in das Land heraus.

Das österreichische Außenministerium hat Freitagabend eine Reisewarnung für ganz Ägypten herausgegeben. Dies erfolge "aufgrund der Eskalation der letzten Tage mit so vielen Toten", erklärte Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP). "Die Sicherheit ist einfach nicht mehr gegeben."

Derzeit halten sich rund 7000 Österreicher in Ägypten auf, darunter 5000 Urlauber. Bislang galt eine Reisewarnung nur für die ägyptischen Saharagebiete sowie die Halbinsel Sinai abseits der Tourismusgebiete an der Küste.

Die Reisebürokette Ruefa rät ihren Kunden bereits zu Umbuchungen und führt keine neuen Buchungen mehr in das Krisenland durch. Thomas Cook Austria sagte am Freitag auch bereits gebuchte Reisen nach Ägypten ab und bietet seinen Kunden auf Wunsch Umbuchungen an. TUI Österreich sagt alle Reisen ins von Unruhen gebeutelte Ägypten bis einschließlich 15. September ab. "Urlauber, die sich derzeit in den Baderegionen am Roten Meer befinden, können ihren Urlaub ganz normal fortsetzen, da es in den Ferienregionen unverändert ruhig ist", so Konzernsprecher Josef Peterleithner. Sollten Touristen vorzeitig zurückreisen wollen, könnten sie sich an ihre Reiseleitung wenden, so Peterleithner weiter. TUI-Gäste, die für die kommenden Tage eine Reise an den Nil geplant hatten, werden derzeit von ihren Reisebüros aktiv kontaktiert und können auf andere Destinationen umbuchen.

Fragen und Antworten

Was bedeutet eine Reisewarnung für das gesamte Land für mich?

Eine offizielle Reisewarnung des Außenamtes nach Abschluss des Reisevertrags berechtigt laut Arbeiterkammer zu einer kostenlosen Stornierung der Pauschalreise.

Wenn stattdessen ein kostenloses Umbuchungsangebot gemacht wird, muss ich dieses annehmen?

Laut Arbeiterkammer ja, insofern das Angebot zumutbar ist.

Wie gehe ich vor, wenn das Angebot für mich nicht zumutbar ist?

Falls Ihr Reiseveranstalter keine zumutbare Umbuchung anbietet, müssen Sie diese unter Anführung von Gründen schriftlich ablehnen.

Was bedeutet das für mich, wenn ich bereits in dem Land bin?

Urlauber, die sich bereits im Land befänden, könnten ihre Reise fortsetzten, so Spindelegger. Er habe am Mittwoch zwei Mitarbeiter in die Tourismusorte Sharm el-Sheikh und Hurghada geschickt, fügte der Außenminister hinzu. "Die Lage dort ist derzeit noch ruhig", für den Notfall habe man jedoch Vorsorge getroffen.

Kann ich von einer Reise auch ohne Reisewarnung kostenlos zurücktreten?

Rechtsbasis für einen Reise-Rücktritt ist laut Wirtschaftskammer generell der "Wegfall der Geschäftsgrundlage", also eine Veränderung der Umstände im Zielland. Das kann vieles sein: Ein Wirbelsturm, der die gebuchte Hotelanlage stark in Mitleidenschaft gezogen hat, auch Unruhen, die dazu führen könnten, dass ein Urlauber das Land nicht mehr verlassen kann. Auch Medienberichte, wie nach dem Tsunami, dass auch die Seychellen betroffen sind kann ein Rücktrittgrund sein - selbst wenn sie sich später als unrichtig herausstellen.

Was kann ich machen, wenn sich der Veranstalter weigert meine Reise zu stornieren?

Dann sollten Sie Ihren Rücktritt schriftlich erklären. Stützen Sie sich dabei auf den „Wegfall der Geschäftsgrundlage“. Eine Stornogebühr sollten Sie nur „vorbehaltlich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ begleichen oder bereits beleistete Zahlungen zurückfordern. In diesem Fall kann das Bestehen eines kostenlosen Rücktrittsrechts letztlich nur durch ein Gericht geklärt werden.

Kann es dennoch sein, dass ich kein Recht auf Gratis-Storno habe?

Ja, wenn Sie regelmäßig in "gefährlichen" Ländern wie Türkei oder Ägypten Ihren Urlaub buchen.

Kann ich meine Reise auch trotz Warnung antreten?

Ja, dann sollten Sie während Ihres Aufenthalts aber kein unnötiges Risiko eingehen und immer den Anweisungen der Sicherheitsbehörden folgen. Genaue Sicherheitshinweise finden Sie auf der Internetseite des Außenministeriums. Auch während Ihres Reiseaufenthalts sollten Sie sich regelmäßig über die Sicherheitslage vor Ort informieren, zB über die Medien oder die Homepage des Außenministeriums.

Alle Informationen zur Kontaktmöglichkeit der österreichischen Botschaft in Kairo finden Sie hier.

Für Urlaubsreisende und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird die Reiseregistrierung des Außenministeriums ausdrücklich empfohlen.

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