Die größten Autoreise-Fallen im Urlaub

Mit dem Auto in den Urlaub
Tipps, wie man Probleme auf den Straßen unserer Urlaubsländer vermeiden kann.

Österreicher fahren gerne mit dem Auto in den Urlaub, vor allem, wenn es in die Nachbarländer geht. Dass es auf den Straßen aber oft zu Problemen und Hindernissen kommen kann, weiß der ÖAMTC. Grundsätzlich gilt es, sich immer vor Antritt einer Reise über die Regeln und Gesetze in den bereisten Ländern zu informieren. Der Autofahrerclub hat aber die häufigsten Ärgernisse gesammelt und gibt Tipps, wie man sie vermeiden kann.

Solwenien: Vignette und Beschlagnahmung von Dokumenten

"2015 gingen beim ÖAMTC Reklamationen von Slowenien-Urlaubern ein, denen Mautkontrolleure in Slowenien Führerschein und Zulassungspapiere abgenommen hatten, weil eine gültige Vignette am Auto gefehlt hat bzw. die "falsche" Vignette geklebt wurde. Diese Probleme betreffen die Vignetten der Kategorie 2A und 2B", so ÖAMTC -Touristikerin Kristina Tauer.

Kategorie 2A: Diese Kategorie betrifft alle Pkw samt SUV, Pickups etc. bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und bis zu einer Höhe von 1,30 Metern – genau am Punkt in der Mitte der Vorderachse vom Boden aus gemessen. Auch alle Wohnmobile bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gehören dazu – auch über einer Höhe von 1,30 Metern.

Kategorie 2B: In diese Kategorie fallen alle Fahrzeuge unter einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die eine Fahrzeughöhe von 1,30 Metern oder mehr aufweisen – ebenfalls gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse. Dies sind vor allem Transporter, Vans und Lieferwagen. Die Maßangabe bezieht sich auf das unbeladene Fahrzeug im serienmäßigen Auslieferungszustand.

Wer sich nicht sicher ist, ob sein Fahrzeug in die Kategorie 2B fällt, kann auf der Webseite www.dars.si nachsehen.

Ungarn: E-Vignette

Ungarn-Reisende sollten beim Kauf ihrer E-Vignette besonders aufmerksam sein. Oft kommt es bei der Eingabe der nötigen Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Datum oder Land zu teuren Flüchtigkeitsfehlern. Der Käufer muss zwar die Richtigkeit der Angaben mit seiner Unterschrift auf einem Beleg bestätigen, viele kontrollieren die Daten allerdings nur flüchtig und zahlen Strafen, wenn sich Fehler eingeschlichen haben.

Kroatien und Serbien: Parkforderungen

So mancher Kroatienurlauber wurde Jahre später an seinen Urlaub erinnert – durch ein Schreiben, in dem etwa 150 Euro für eine angeblich nicht bezahlte Parkgebühr verlangt wurden. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner: "Seit Neuestem kommen solche Schreiben auch aus Serbien. Glücklicherweise konnten die ÖAMTC-Juristen in vielen Fällen eine Reduktion der Forderung oder sogar eine Stornierung erreichen. Allgemein raten wir zu besonderer Vorsicht bei privaten Inkassobüros, die oft unzulässigerweise versuchen, behördliche Strafen einzutreiben. Allerdings sind Schreiben von Inkassobüros bei privaten Forderungen wie der Maut zulässig."

Kroatien, Polen, Ungarn, Tschechien: "Pickerl" innerhalb der Toleranzfrist

Wer mit einem abgelaufenen Pickerl – aber in Österreich innerhalb der Toleranzfrist – nach Kroatien, Ungarn, Polen oder Tschechien fährt, kann Probleme bekommen. In Kroatien kam es bereits zu Drohungen, dass der Führerschein einbehalten wird. "Man sollte daher unbedingt vor Urlaubsantritt eine anstehende §-57a-Begutachtung durchführen lassen", rät Pronebner.

Slowakei: Licht am Tag

Ein Club-Mitglied wurde in der Slowakei bestraft, weil es mit Tagfahrleuchten tagsüber bei guter Sicht unterwegs war, obwohl dies laut Auskunft der slowakischen Behörden an Stelle der Verwendung von Abblendlicht zulässig ist.

Kommentare