VfGH-Präsident: "ESM vorab juristisch prüfen"

VfGH-Präsident: "ESM vorab juristisch prüfen"
Der oberste Verfassungshüter Holzinger spricht sich für eine Vorab-Kontrolle aus - und für die Beibehaltung der Wehrpflicht.

Eine Prüfung von EU-Verträgen wie dem für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist in Österreich - im Gegensatz zu Deutschland - erst nach dessen Inkrafttreten möglich. Diese "Kontrolle im Nachhinein" anzuwenden, findet der VfGH-Präsident Gerhart Holzinger "im Prinzip sehr gut". Grundsätzlich hielte er es aber für "zweckmäßig", dem VfGH die Möglichkeit zu geben, bei Entscheidungen im EU-Kontext eine "Vorab-Kontrolle" zuzulassen, sagte er in der ORF-"Pressestunde" am Sonntag.

Denn die derzeitige rechtliche Grundlage könnte die österreichischen Staatsorgane - abgesehen von allen "politischen Konsequenzen" - in eine "juristische ziemlich delikate" Situation bringen, erklärte Holzinger. Sollte der Verfassungsgerichtshof im Nachhinein entscheiden, dass der Abschluss des ESM oder des Fiskalpaktes in Österreich nicht verfassungskonform sei, müsste sich die Regierung "entweder über die Verfassung hinwegsetzen" oder "nachverhandlen", so der VfGH-Chef. Für die Regierung sei dies eine "äußerst schwierige Situation".

Anders als in Österreich ist es in Deutschland möglich, eine Prüfung von Staatsverträgen vor ihrem Inkrafttreten vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Am kommenden Mittwoch (12. September) wird die Entscheidung der Karlsruher Richter mit Spannung erwartet. Die deutsche Regierung rechnet aber mit grünem Licht für den dauerhaften Rettungsschirm ESM und dem Fiskalpakt für Haushaltsdisziplin, der bereits im Jänner in Brüssel beschlossen wurde.

Sollte das Verfassungsgericht in Deutschland die Verfassungsmäßigkeit der Verträge bestätigen, können diese in den 25 Vertragsstaaten (EU-27 ohne Tschechien und Großbritannien) in Kraft treten. In Österreich müssen diese noch im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden, erst dann ist es rechtlich möglich, eine Klage beim VfGH einzureichen. Diesen Schritt hatten bereits mehrere Parteien angekündigt. Eine Prüfung von ESM-Vertrag und Fiskalpakt würde in etwa drei bis sechs Monate dauern, hatte Holzinger vor einigen Wochen wissen lassen.

Pro Wehrpflicht

"Aus heutiger Sicht" für die Beibehaltung der Wehrpflicht hat sich Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), am Sonntag in der ersten ORF-"Pressestunde" nach der Sommerpause ausgesprochen. Zudem fordert er eine Demokratiereform mit verstärktem Persönlichkeitswahlrecht und einem Mehr an direkter Demokratie. Der Streit im U-Ausschuss sei beizulegen und die Arbeit abzuschließen.

"Aus heutiger Sicht bin ich für die Wehrpflicht", hielt Holzinger fest. "Es gibt aber auch gute Argumente, die für ein Berufsheer sprechen", räumte er ein. Aus demokratie- und gesellschaftspolitischen Überlegungen halte er es aber trotz der Frustrationen, die auch er selbst beim Heer erlebt hat, für gut, wenn junge Männer einige Zeit eine Leistung für den Staat erbringen. Wie auch immer die Volksbefragung, deren Durchführung er trotz der "kuriosen Entstehungsgeschichte" gut findet, ausgeht, "man muss es so machen, dass es Hand und Fuß hat".

Die Neutralität sei aus verfassungsrechtlicher Sicht von der Heeresform unabhängig, auch bei einer Verpflichtung zum Sozialdienst glaubt er nicht an verfassungsrechtliche Probleme. Es sei aber Aufgabe der Politik, das zu regeln. Als Vorbild für die Organisation des Heeres nannte Holzinger die Schweiz. Sie habe die "zweckmäßigste Form" gefunden, die Wehrpflicht in einem neutralen Staat zu organisieren.

Fortesetzung für U-Ausschuss

Über die jüngsten Entwicklungen im parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss - seit über einer Woche herrscht Stillstand, der Ausschuss steht auf der Kippe - zeigte sich Holzinger "sehr, sehr enttäuscht". Er forderte, dass die Arbeit fortgesetzt und abgeschlossen werde, denn der Ausschuss habe "im Sinne eines Reinigungsprozesses" viel geleistet und in der Bevölkerung eine Erwartungshaltung geweckt. "Wenn das jetzt so endet, dass das abgedreht wird", so der Präsident, wäre die Frustration bei den Menschen umso größer. Zu einer Ladung von Bundeskanzler Werner Faymann (S) als Auskunftsperson in der Inseratenaffäre wollte sich Holzinger allerdings nicht äußern: "Das müssen diejenigen beurteilen, die im Ausschuss über die entsprechenden Informationen verfügen."

Eine Reform des demokratischen Systems in Österreich sei "hoch an der Zeit", meinte er. Zum einen wünscht er sich ein neues Wahlrecht mit stärkerem Persönlichkeitswahlrecht, zum anderen ein Mehr an Mitspracherecht für die Bevölkerung, allerdings nur bei grundlegenden Fragen. "Wir sollten auch in Österreich mehr direkte Demokratie wagen", bekundete der VfGH-Präsident, wie das im Einzelnen ausgestaltet werde, "ist aber nicht mein Thema". Er halte aber "überhaupt nichts davon", die mittelbare parlamentarische Demokratie gegen die direkte Demokratie auszuspielen. Die Implementierung von Online-Sammelsystemen hält Holzinger, generell Gegner des E-Votings, für verfassungsrechtlich "durchaus machbar", die Frage sei aber die politische Zweckmäßigkeit.

Zum Thema Amtsverlust betonte der Jurist, dass jemand, der eine öffentliche Funktion ausübt, "über jeden Verdacht erhaben" sein und über genug Anstand verfügen müsse. Ein Rücktritt müsse zum "frühestmöglichen Zeitpunkt" erfolgen, plädierte er für "ganz strenge Maßstäbe". Er selbst würde als VfGH-Präsident sein Amt bereits zurücklegen, würde er alkoholisiert am Steuer erwischt, denn das wäre "untragbar". Schon bei einer Anklage sollte man sich jedenfalls "sehr überlegen, ob einer zurücktritt". Die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts begrüßte er jedenfalls.

Kein Verständnis zeigte Holzinger für das Verhalten der Kärntner Freiheitlichen, die einen Neuwahlbeschluss im Landtag seit Wochen durch regelmäßiges Verlassen der Sitzung verhindern. Mit dem Amt übernehme man eine Verpflichtung und als Landtagsabgeordneter sollte man von Beginn bis zum Schluss einer Sitzung anwesend sein, ständiges Ausziehen sei "nicht Sinn der Sache" und auch nicht gerade ein Zeichen von Stärke.

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