Ungarn erlaubt Schießen auf Apfeldiebe

Ungarn erlaubt Schießen auf Apfeldiebe
Regierung Orban weitet Notwehrrecht aus. Zudem werden scharfe Strafen zum Schutz der "Heiligen Krone" erlassen.

Nach der umstrittenen Verfassungsänderung für Ungarn sorgt jetzt eine massive Strafrechtsverschärfung für Aufsehen und Kritik. Am 25. Juni beschloss das Parlament in Budapest ein neues Strafgesetzbuch, das mit 1. Juli 2013 in Kraft treten soll. Wie die Tageszeitung Pester Lloyd berichtet, droht künftig etwa jedem eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr, der die "Heilige Krone" beleidigt. Diese geht auf Ungarns ersten Staatsgründer, König Stephan (969–1038), zurück. Das Land ist somit die erste Republik, in der ein monarchisches Symbol zum Nationalheiligtum erhoben wird. Eingebracht wurde der Gesetzesentwurf von zwei Abgeordneten der rechtsradikalen Jobbik-Partei.

"Selbstverteidigung"

Stark ausgeweitet wird das Notwehrrecht: So soll es rechtens sein, bei Nacht auf Eindringlinge im Haus oder im Garten zu schießen. Gesetzlich wird dabei nicht zwischen einem bewaffneten Räuber und einem Apfel-Dieb unterschieden. Weiters soll eine lebenslange Haftstrafe statt bisher 20 nun 25 Jahre dauern. Bei "besonders schwerer Schuld" eines Verbrechens soll es möglich sein, eine Verwahrungshaft von bis zu 40 Jahren auszusprechen – laut Gesetz auch dann, "wenn das Verfassungsgericht oder internationale Gerichte die lebenslange Verwahrung untersagen." Der Konsum selbst kleinster Mengen von Cannabis wird mit Gefängnis geahndet. Ebenso wird der Strafrahmen für Wiederholungstäter kleinerer Vergehen ausgedehnt, sowie die Strafmündigkeit bei Mord von 14 auf zwölf Jahre herabgesetzt. Strafverdächtigen darf bis zu zwei Tagen jeglicher rechtlicher Beistand verwehrt werden – ein klarer Grundrechtsverstoß. Darüber hinaus wurden Haftstrafen für Gewaltakte gegen Amtspersonen von drei auf fünf Jahre erhöht.

Kritik

Ungarische Strafrechtsexperten sehen in den Bestimmungen eine populistische Law-and-Order-Politik des Regierungschefs Viktor Orban und seiner n­ational-konservativen FIDESZ-Partei. Sie seien ein Zugeständnis an die durch die Jobbik verbreitete Angst vor "Zigeunerkriminalität", so der Pester Lloyd. Vor allem die Verschärfung des Jugendstrafrechts werde von Bürgerrechtsgruppen als gezielt auf die Roma-Minderheit zugeschnitten betrachtet. Dies würde die Zukunft einer ohnehin stigmatisierten Gruppe gefährden, der Staat würde sich seiner Fürsorgepflicht durch Wegsperren entledigen, klagen die Bürgerbewegungen.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisiert am neuen ungarischen Strafrecht ausgerechnet die vertane Chance, Verbrechen aus Hass stärker zu ahnden. Zwar befürwortet sie den erstmals rechtlichen Schutz vor Diskriminierung wegen Geschlecht und sexueller Orientierung, sieht aber Probleme in der Umsetzung bei den Strafverfolgungsbehörden. Den politischen Eingriff in den Rechtsstaat ließ sie bisher unkommentiert.

 

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