Letztes Update am 12.04.2012, 14:19
Im Parlament ist ein Auslieferungsbegehren eingetroffen. Der Verdacht lautet auf Bestimmung zur Untreue.
Der mehrere Jahre alte Streit zwischen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und dem nunmehrigen BZÖ-Europaparlamentarier Ewald Stadler beschäftigt demnächst den Nationalrat. Im Parlament ist nämlich ein Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Wien gegen Strache eingetroffen. Der Verdacht lautet auf Bestimmung zur Untreue. Stadler als früherer Präsident der Freiheitlichen Akademie wirft ihm vor, die Umleitung von Geldern zur Wahlkampffinanzierung verlangt zu haben.
Strache soll demnach öffentliche Mittel der Akademie für den Nationalratswahlkampf 2006 eingefordert haben. Es habe laufend derartige Ansinnen gegeben, so der Vorwurf, dem die Staatsanwaltschaft nun nachgehen will. Strache habe auch das Führungsgremium der Akademie mit eigenen Vertrauensleuten umbesetzen wollen. Weil Stadler das nach eigenen Angaben verweigerte, sei dann als neuer Förderungswerber für die politische Bildungsarbeit der Partei das neue "Freiheitliche Bildungsinstitut" (FBI) gegründet worden.
Frage der Immunität
Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte das Auslieferungsbegehren, und Stadler bekräftigte, schon vor längerem entsprechende Aussagen bei einer Einvernahme getätigt zu haben. Eigentlich ging es dabei um die Rolle Stadlers beim Auftauchen jener Fotos, die Strache bei umstrittenen Wehrsport-Spielen zeigen. An die Öffentlichkeit waren diese gelangt, nachdem Stadler als Akademie-Chef demontiert worden war.
Die FPÖ reagierte auf das nunmehrige Auslieferungsbegehren erbost. Generalsekretär Herbert Kickl ortete in einer Ausendung eine durchsichtige Anpatzaktion vor der Innsbruck-Wahl. Die Staatsanwaltschaft instrumentalisiere ein seit Jahren bekanntes schweres politisches Strache-Trauma des "BZÖ-Querulanten" Stadler. Dessen Aussagen seien "ein Fall für den Psychotherapeuten oder -analytiker".
Wann über die Aufhebung der Immunität Straches entschieden wird, ist noch nicht ganz fix. Wolfgang Großruck, der Vorsitzende des Immunitätsausschusses, kann sich eine Entscheidung schon kommende Woche vorstellen. Voraussetzung dafür ist aber, eine Ausschusssitzung am Mittwochabend, also vor dem Nationalrat am Donnerstag, zustande zu bringen. Klappt das nicht, kann die Auslieferung erst in der folgenden Nationalratssitzung im Mai erfolgen.
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