Mohamed M. - Eine Chronologie

Mohamed M. - Eine Chronologie
2007 wurde Mohamed M. gemeinsam mit seiner Frau Frau Mona S. verhaftet. Der Prozess verlief durchaus turbulent.

Das Strafverfahren gegen Mohamed M. und Mona S. war das erste, in dem die mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2002 in Kraft getretenen Anti-Terror-Bestimmungen "Bildung einer terroristischen Vereinigung" (Par. 278 b Strafgesetzbuch) und "Begehung einer terroristischen Straftat" (Par. 278 c Strafgesetzbuch) zur Anwendung gelangten. Im Folgenden eine Chronologie der Ereignisse:

10. März 2007
Auf einer Internet-Seite, die häufig von Extremisten genutzt wird, taucht ein "Drohvideo" gegen Deutschland und Österreich auf. Der Sprecher, der sich selbst der im deutschen Sprachraum tätigen "Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF) zurechnet, droht indirekt mit einem Anschlag, sollte es keinen Truppenabzug aus Afghanistan geben.

12. September 2007 In Wien werden drei mutmaßliche Islamisten verhaftet, die für das "Drohvideo" verantwortlich sein sollen, darunter Mohamed M. und seine Frau Mona S.. Der dritte Verdächtige wird relativ kurze Zeit später wieder entlassen.

20. November 2007 Ein weiteres "Drohvideo" gegen Deutschland und Österreich taucht auf. Die Urheber nehmen darin auch auf die Festnahme von Mohamed M. und Mona S. Bezug.

3. März 2008 Der Geschworenenprozess gegen das mutmaßliche Terroristenpaar am Wiener Straflandesgericht beginnt mit einem Knalleffekt. Mona S. weigert sich, ihren Schleier abzunehmen, und wird deswegen von der Verhandlung ausgeschlossen. Mohamed M. bekennt sich "nicht schuldig".

6. März 2008 Der Prozess eskaliert aufs Neue: Nach Schimpftiraden des Angeklagten muss die Verhandlung abgebrochen werden.

12. März 2008 Mohamed M. wird wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung - nämlich der El Kaida -, Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Nötigung der Bundesregierung, versuchter schwerer Nötigung und Aufforderung bzw. Gutheißung zu vier Jahren Haft verurteilt. Seine Frau erhält wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und an einer kriminellen Organisation 22 Monate unbedingt.

7. April 2008 Das inhaftierte Paar erhebt den Vorwurf der Folter. In einem Brief an seinen Anwalt behauptet Mohamed M., im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus herrschten Zustände "wie in einem Konzentrationslager".

28. August 2008 Der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass der Terror-Prozess wiederholt werden muss. Grund: Der komplexe Fragenkatalog, den die Geschworenen vorgelegt bekommen hatten, sei mangelhaft gewesen.

12. November 2008 Der Terror-Prozess startet in die zweite Runde. Mona S. wird wiederum wegen ihres Gesichtsschleiers von der Verhandlung ausgeschlossen.

10. Februar 2009 Mohamed M., der sich eigenen Angaben zufolge seit 19. Dezember im Hungerstreik befindet, hält sich für verhandlungsunfähig. Eine ärztliche Untersuchung bestätigt das nicht.

12. Februar 2009 Der Prozess geht mit demselben Ergebnis zu Ende wie der erste Rechtsgang: Schuldspruch im vollen Umfang der Anklage, vier Jahre Haft für Mohamed M. und 22 Monate für Mona S. Der Verteidiger meldet dagegen umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

13. September 2011 Mohamed M. wird entlassen.

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