Lärmbelästigung in Schwechat: EuGH entscheidet

Lärmbelästigung in Schwechat: EuGH entscheidet
Muss die Republik für eine Wertminderung wegen Lärms zahlen? Der Europäische Gerichtshof muss darüber befinden – weil eine Anrainerin geklagt hat.

Der Bau der dritten Piste in Schwechat erhitzt seit geraumer Zeit die Gemüter – jene der Anrainer ebenso wie jene der Verantwortlichen. Nun wird ein Teilaspekt der Causa auch vor Gericht verhandelt. Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich am Mittwoch mit der Frage, wer für Wertminderungen durch Lärmbelästigung haften muss.

Zur Vorgeschichte: Die Kanzlei Proksch & Fritzsche Frank Fletzberger aus Wien hat eine Amtshaftungsklage eingebracht - im Namen einer Ärztin, die im Nahbereich des Flughafens wohnt, verlangt man Schadenersatz für drohende Gesundheitsschäden und Wertverlust durch die Lärmbelästigung, die rund um den Wiener Airport entstehen. Land und Bund sollten dafür geradestehen.

Ob sie das nun müssen, entscheidet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, da der OGH in Wien zu keiner Entscheidung gelangt war. Am Mittwoch findet die erste mündliche Verhandlung dazu statt, wann eine Entscheidung getroffen wird, ist unklar.

Von Immobilienexperten, die von den verschiedenen Bürgerinitiativen, die gegen die dritte Piste protestieren, eingesetzt worden sind, kommt nämlich eine Warnung bezüglich des Wertverlusts: Wer im Nah- oder Überflugsbereich ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten wolle, werde "schön schauen", meinte der Immobilienfachmann Eduard Issel im Vorfeld. Nach Grundstücksdeals vom heurigen Sommer wisse er, dass die Grundstückspreise in vom Fluglärm betroffenen Gebieten um ein Drittel sinken würden. Sollte der EuGH nun gegen die Republik entscheiden, könnte dies hohe Kosten für den Staat bedeuten.

Sammelklage

Daneben wird der Streit um die dritte Piste auch auf anderer Ebene ausgefochten: Der positive Baubescheid in erster Instanz vom heurigen Sommer basiere auf unfairen und teils rechtswidrigen Grundlagen, so die durchgängige Kritik der Pisten-Gegner. Man werde alle rechtlichen Schritte ausschöpfen, kündigte der Dachverband unabhängiger Bürgerinitiativen bereits im September an. Das sind mehr als zwei Dutzend Pistengegner-Initiativen, die sich 2005 dem Mediationsvertrag verweigerten und die jetzt gegen den erstinstanzlichen Baubescheid berufen haben.

Es gehe nicht darum, den Flughafen Wien zu "killen", sagte der Rechtsanwalt Wolfram Proksch. Die Betroffenen wehrten sich aber gegen Sonderopfer, "unter Umständen mit einer Sammelklage. Daran arbeiten wir."

Für 27 Bürgerinitiativen führt zudem die Rechtsanwältin Susanne Heger ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich bei der EU. Ihr Vorwurf: Weil die hunderte Millionen teuren früheren Ausbauten am Airport seit 1999 keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen wurden, seien schon die bisherigen Kapazitätssteigerungen (An- und Abrollwege, Billigairline-Terminal, Parkhäuser) "umweltrechtliche Schwarzbauten". Somit setze auch die 3. Piste auf einer rechtswidrigen Basis auf, so Heger. Weil sich die EU-Kommission mit nachträglichen Umweltverträglichkeitsberichten begnügte und die Sache als erledigt sah, wurde über den EU-Bürgeranwalt die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.

Mehr zum Thema

  • Hauptartikel

  • Hintergrund

Kommentare