Justiz liefert Divjak nicht an Serbien aus

Der Ex-General kehrt wieder nach Sarajewo zurück. Eine Auslieferung an Serbien scheiterte an menschenrechtlichen Erwägungen.

Der im März am Flughafen Wien-Schwechat festgenommene bosnische Ex-General Jovan Divjak wird nicht an Serbien ausgeliefert. Das hat das Landesgericht Korneuburg gestern entschieden. Das Auslieferungsbegehren Serbiens, das gegen Divjak 2008 einen Haftbefehl ausgestellt hatte, um ihn strafrechtlich verfolgen zu können, wurde vom Gericht aus menschenrechtlichen Erwägungen für unzulässig erklärt. Die heimische Justiz ist überzeugt, dass Divjak in Serbien mit keinem fairen Verfahren rechnen kann.

Grundsätzlich sei zwar davon auszugehen, dass Serbien die Verfahrensgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention beachtet. "Da aber das Abkommen über den Austausch von Beweisen von Kriegsverbrechen zwischen Serbien und Bosnien-Herzegowina nicht zustande gekommen ist, kann im Hinblick auf die Tatsache, dass sich der vermeintliche Tatort außerhalb Serbiens befindet, nicht ausgeschlossen werden, dass die serbischen Behörden nicht an alle Beweismittel bzw. Zeugenaussagen gelangen können", so das Landesgericht. Divjak ist damit ein freier Mann. Laut seinem Anwalt sitzt er bereits in einem Flugzeug auf dem Weg zurück nach Sarajewo.

Der Ex-General hatte zu Beginn des Bosnien-Krieges (1992-1995) als einziger serbischer General in der neu geschaffenen bosnisch-muslimischen Armee einen Führungsposten. Er wird von Serbien der Mitverantwortung für Kriegsverbrechen in Sarajevo am 2. Mai 1992 verdächtigt: Bei einem Angriff auf die aus der bosnischen Hauptstadt abziehenden jugoslawischen Truppen waren Soldaten und Zivilisten ums Leben gekommen.

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