Inserate: Weiter Erhebungen gegen Faymann

Inserate: Weiter Erhebungen gegen Faymann
Die Justiz will klären, ob von den ÖBB bezahlte Inserate mit Faymann als Bahn- Sanierer in der Krone 500.000 € wert waren.

Hat Bundeskanzler Werner Faymann staatsnahe Betriebe missbraucht? Hat er als Infrastrukturminister die Bundesbahnen ÖBB und den Straßenbauer und -betreiber Asfinag genötigt, Inserate zu finanzieren, die Hunderttausende Euro gekostet haben, de facto aber nur der Person und dem Politiker Faymann nutzten?

Es waren Fragen wie diese, die die Justiz aufgrund einer Anzeige der FPÖ in den vergangenen Monaten zu klären hatte. Gestern, Donnerstag, gab die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) ihre Entscheidung bekannt.

Und für den Kanzler und den damaligen Kabinettschef, Staatssekretär Josef Ostermayer, ist sie ein Freispruch – wenn auch auf Raten. So kam die OStA zum Schluss, dass in den meisten von der FPÖ angezeigten Fällen "der Werbewert für das jeweilige Unternehmen eindeutig" vorhanden war.

24 doppelseitige Inserate

Inserate: Weiter Erhebungen gegen Faymann

In einem zentralen Aspekt, nämlich bei 24 doppelseitigen Inseraten in der Kronenzeitung, hat die OStA allerdings weitere Ermittlungen empfohlen. Bei diesen "Interviews" durfte sich Faymann als Ombudsmann präsentieren und versprach Abhilfe für Missstände in den ÖBB.

"Im Hinblick auf sehr unterschiedliche Einschätzungen prominenter VerantwortungsträgerInnen der ÖBB über den Wert dieser Kampagne hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien die Staatsanwaltschaft Wien angewiesen, die Veröffentlichungen von einem Sachverständigen (...) prüfen zu lassen", heißt es im offiziellen Kommuniqué.

Halbe Million

Das bedeutet: Die Justiz zieht zumindest in Zweifel, ob die 500.000 Euro, die die Bahn für die 24 Doppelseiten gezahlt hat, im Sinne des Unternehmens waren. Ein Gutachter muss nun feststellen, ob die Bahn einen "wirtschaftlich vertretbaren Gegenwert" bekommen hat. Ist dieser nicht nachweisbar, könnte das Delikt der Untreue bzw. des Amtsmissbrauchs gegeben sein (siehe unten).

Laut Focus Media Research liegt der Brutto-Wert einer Seite in der Krone bei 31.400 Euro. Demnach wären 48 Seiten mehr als 1,5 Millionen Euro wert – vorausgesetzt, man bekommt für die Inserate keinen Rabatt.

Laut Staatsanwaltschaft Wien soll das Gutachten in den "nächsten Monaten" vorliegen – der Sachverhalt sei nicht annähernd so komplex wie bei umfangreichen Wirtschaftscausen. Wer das Gutachten für die Justiz erstellt, ist offen.

Im Bundeskanzleramt gab man sich jedenfalls gelassen. "Ich bin überzeugt, dass sich auch bei dieser letzten Prüfung herausstellen wird, dass alles korrekt abgelaufen ist", sagte Staatssekretär Josef Ostermayer. Werner Faymann wollte sich vorerst nicht äußern.

Mögliche Delikte

Strafrecht: Das Delikt, um das es in der Inseratenaffäre geht, lautet "Untreue" und "Amtsmissbrauch". Die zentrale Frage: Haben Minister Faymann und sein damaliger Kabinettschef als Eigentümervertreter rechtswidrig Druck auf die Manager staatsnaher Betriebe ausgeübt?

Anstiftung: Faymann und Ostermayer könnten sich der Anstiftung zur Untreue schuldig gemacht haben. Und zwar, wenn sie zu einer Medien-Kooperation beigetragen haben, obwohl sie wussten, dass diese nachteilig für die ÖBB ist.

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