Zwei Jahre teilbedingt für Hochegger

Zwei Jahre teilbedingt für Hochegger
Acht Monate unbedingt für den Ex-Lobbyisten. Für Verteidiger "ein sehr hartes Urteil". Hochegger und Rumpold dürfte Gefängnis vorerst erspart bleiben.

Mit einer deutlich milderen Strafe als im ersten Rechtsgang ist der Ex-Lobbyist Peter Hochegger im sogenannten Telekom IV-Verfahren davon gekommen. Für das Vermitteln von Zahlungen in Höhe von insgesamt 960.000 Euro, die die Telekom Austria (TA) auf Basis von Scheinrechnungen über zwei parteinahe Werbe-Agenturen dem BZÖ zukommen ließ, setzte es am Dienstag zwei Jahre teilbedingt. Der ehemalige FPÖ/BZÖ-Werber Gernot Rumpold muss wegen Untreue in der Telekom-Austria-Affäre zumindest elf Monate in Haft.

Zwei Jahre teilbedingt für Hochegger

Im August 2013 war Hochegger wegen Untreue als Beteiligter noch zu zweieinhalb Jahren unbedingt verurteilt worden. Dem nun ergangenen Spruch zufolge muss er von den zwei Jahren acht Monate verbüßen, den Rest sah ihm der Schöffensenat unter Setzung einer dreijährigen Probezeit nach.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Karl Schön erbat Bedenkzeit. In einer ersten Reaktion meinte er gegenüber Medienvertretern: "Ein sehr hartes Urteil". Das Gericht habe einige Milderungsgründe nicht berücksichtigt. Staatsanwalt Michael Radasztics gab vorerst keine Erklärung ab.

In Handschellen vor Gericht

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In Handschellen war Peter Hochegger am Dienstag zu seinem Straffestsetzungstermin im Telekom IV-Verfahren in den Saal 106 des Wiener Straflandesgerichts geführt worden. Unrasiert, bleich und abgezehrt hinterließ der 67-Jährige einen deutlich angeschlagenen Eindruck. Der Antrag seines Verteidigers Karl Schön auf Vertagung wegen Verhandlungsunfähigkeit wurde allerdings abgewiesen.

Ausschlaggebend dafür waren die Feststellungen der beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen Sigrun Roßmanith, die Hochegger am vergangenen Freitag zwei Tage in der Justizanstalt Wien-Josefstadt untersucht hat, in der sich der PR-Profi seit knapp einer Woche wegen Fluchtgefahr in U-Haft befindet. Die in einem vom Verteidiger vorgelegten Privatgutachten behauptete schwere Depression "liegt ganz dezidiert nicht vor", präsentierte Roßmanith im Gerichtssaal ihre Untersuchungsergebnisse.

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Dasselbe gelte für ein angebliches Suizidalsyndrom. Sie bescheinigte Hochegger lediglich eine Anpassungsstörung als Reaktion auf eine "Lebensumbruchphase. Und in einer solchen ist er ja." Ein Strafverfahren sei "naturgemäß eine Belastung, das eine Begleitsymptomatik mit sich bringt", führte die Sachverständige aus.

Insgesamt hatte Roßmanith keinen Zweifel, dass bei Hochegger Verhandlungsfähigkeit gegeben war. Aus dem Teilnehmen an der Verhandlung sei "kein ernsthafter Schaden zu erwarten."

Hochegger/Rumpold: Für Fußfessel prädestiniert?

Zwei Jahre teilbedingt für Hochegger
ABD0055_20151124 - WIEN - ÖSTERREICH: (v.l.n.r./obere Reihe): Ex-BZÖ-Generalsekretär Arno Eccher, Lobbyist Peter Hochegger und der ehemalige FPÖ-Werber Gernot Rumpold sowie (v.l.n.r./untere Reihe): der ehemalige TA-Vorstand Rudolf Fischer und der ehemalige BZÖ-Abgeordnete Klaus Wittauer auf Archivbilder. Der Oberste Gerichtshof überprüft in separaten Verhandlungen die erstinstanzlichen Verurteilungen, zu denen es im Zusammenhang mit angeblichen Schmiergeldzahlungen der Telekom Austria (TA) an die FPÖ und das BZÖ gekommen ist. (UNDATIERTES ARCHIVBILD)- FOTO: APA/APA
Mit den über sie verhängten Strafen dürften derEx-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpoldsowie der Ex-Lobbyist Peter Hochegger in der Causa Telekom mit ziemlicher Sicherheit dem Gefängnis entgehen. Sie scheinen prädestiniert für die Fußfessel, da der Vollzug in Form des elektronisch überwachten Hausarrests dann in Betracht kommt, wenn der zu verbüßende Strafteil zwölf Monate nicht übersteigt.
Zwei Jahre teilbedingt für Hochegger
Sollten ihre Strafen in Rechtskraft erwachsen, hätte Hochegger acht, Rumpold elf Monate zu verbüßen. Ein Fußfessel-Antrag wäre ihnen ex lege zu genehmigen, falls sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Diese wären unter anderem eine geeignete Unterkunft und Beschäftigung im Inland, ein ausreichendes Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts, Kranken- und Unfallversicherungsschutz sowie die schriftliche Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Überdies wäre abzuklären, ob die Wohnverhältnisse und das soziale Umfeld keine Risikofaktoren darstellen, die das Einhalten der Bedingungen erschweren, an die das Tragen der Fußfessel geknüpft wird.

Bei dieser Rechtslage war es durchaus überraschend, dass Hocheggers Verteidiger Karl Schön unmittelbar nach der Urteilsverkündung keinen Enthaftungsantrag stellte, über den Richter Wolfgang Etl noch im Verhandlungssaal entscheiden hätte müssen. Hochegger wurde am vergangenen Mittwoch wegen Fluchtgefahr in U-Haft genommen, nachdem er zum ursprünglichen Verhandlungstermin im ihn betreffenden Telekom-IV-Verfahren wegen angeblicher Suizidgefahr und schwerer Depressionen nicht erschienen war.

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Bei der Strafbemessung wurden Peter Hochegger neben der langen Verfahrensdauer und seiner bisherigen Unbescholtenheit der mit der Verurteilung einhergehende "soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Abstieg" mildernd angerechnet, wie Richter Wolfgang Etl ausführte. Außerdem kam ihm "ein sehr hohes Alter von 67" zugute.

Mildernd war auch die umfangreiche Medienberichterstattung "über die Tat und die gegen sie laufenden Ermittlungsverfahren", so Etl. Dessen ungeachtet bescheinigte der Richter Hochegger in der Urteilsbegründung eine "zentrale Rolle" für den inkriminierten Geldfluss Richtung BZÖ, "weil Sie den Wunsch der Telekom an das BZÖ herangetragen haben. Ohne ihre Aktivität als Lobbyist und Vermittler wäre die Tatbegehung kaum oder nicht möglich gewesen."

Die von Hochegger vermittelten TA-Zahlungen - der Lobbyist hatte 2004 einen Rahmenvertrag mit der TA abgeschlossen und wollte in dieser Funktion für das Unternehmen eine Änderung der Universaldienstverordnung bewirken - dienten dem BZÖ zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs 2006. Obwohl Hochegger stets eine Beteiligung bestritten hatte, bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) im November 2015 den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Untreue als Beteiligter. Einen untergeordneten Anklagepunkt - eine angebliche Falschaussage im parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss - hoben die Höchstrichter aber auf, was aus formalen Gründen eine Aufhebung der für sämtliche angeklagten Delikte verhängten Strafe zur Folge hatte.

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Peter Hochegger hat heute einen spannenden Tag beim Obersten Gerichtshof
Mittlerweile ist die Staatsanwaltschaft allerdings von der weiteren Verfolgung der angeblichen Falschaussage zurückgetreten und hat die entsprechende Anklage zurückgezogen. Damit musste nur mehr die Strafe für die Beteiligung an der Untreue neu festgesetzt werden. Der Wegfall der Falschaussage wurde bei der Strafbemessung entsprechend gewichtet. Dass es am Ende eine teilbedingte Strafe wurde, begründete Richter Etl folgendermaßen: "Bei deutlich überwiegenden Milderungsgründen war es geboten, zwei Drittel der Strafe auf Bewährung unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachzusehen."

"Das, was mir übrig bleibt, sind 960 Euro"

Hochegger hatte sich bei seinem Straffestsetzungs-Termin wortkarg gegeben. Er ist inzwischen in Allschwil südwestlich von Basel gemeldet und von Beruf Pensionist. "Das, was mir übrig bleibt, sind 960 Euro", gab er auf Befragen nach der Höhe seines monatlichen Ruhestand-Bezugs an. Wie viel gepfändet wird, wusste er nicht: "Ich habe schon lange keinen Pensionsauszug mehr gesehen." Seine Finanzamtsschulden bezifferte er mit 2,3 Millionen Euro, daneben führte er mehrere 100.000 Euro an privaten Verbindlichkeiten an. Die Frage nach seinem Vermögen blieb unbeantwortet: "Ich hab's nicht im Kopf." Hochegger besitzt Immobilien in Brasilien, die laut Medienberichten 1,7 Millionen Euro wert sein sollen.

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