"Wo woar mei Leistung": Ohne Zeugen keine Anklage

Gut lachen? Zumindest die Causa Nordbergstraße ist für Meischberger erledigt – es gibt kein Verfahren.
Walter Meischberger ist eine Sorge los. Sein "Glück": der Schlaganfall eines wichtigen Zeugen.

Wenn jemand 700.000 Euro mit einem Immobilien-Deal verdient, und Jahre später zu diesem Geschäft dann fragt "Wo woar mei Leistung?", dann gibt es dafür viele Erklärungen: Der Betroffene hat ein miserables Gedächtnis; er oder sie schließt täglich 700.000 Euro-Deals ab; oder aber, es gab schlicht keine Leistung – woran sich also erinnern?

Im Falle des Walter Meischberger trifft die erste Antwort zu. Zumindest, wenn man Ernst Karl Plech, seinem Freund und Geschäftspartner glauben darf. Doch dazu später.

Zunächst ist zu sagen, dass die Justiz – wie Mittwoch berichtet – das Verfahren um die Nordbergstraße eingestellt hat. Gestern sickerten Details durch, woran es lag, dass die Justiz das Verfahren einstellen musste.

Generell sollte bei den Ermittlungen geklärt werden, ob Meischberger für die Provisionszahlungen eine Leistung erbracht hat (Betrugsverdacht) und ob er seinem Kunden – dem späteren Käuferkonsortium Porr/Kallinger – Insider-Informationen zukommen ließ, die ihm allenfalls sein im Aufsichtsrat der Konkurrenz sitzender Spezi Plech gesteckt hat.

Als zentral betrachteten die Ermittler die Aussage jenes Managers, in dessen "Sold" Meischberger 2002 stand. Der bekannte Wiener Geschäftsmann Anton Kallinger-Prskawetz hat – Meischberger sei Dank – damals mit der PORR das Objekt Nordbergstraße erworben und könnte als solcher wohl erklären, wofür genau die 700.000 Euro flossen. Kallinger-Prskawetz erlitt allerdings vor Jahren einen Schlaganfall und ist – wie auch ein zweiter potenzieller Belastungszeuge – nicht mehr in der Lage, vernommen zu werden.

Kein Geständnis

Bleibt noch Meischbergers in Abhörprotokollen dokumentierte Unwissenheit. "Natürlich klingt der Satz ,Wo woar mei Leistung?‘ wie ein Geständnis", sagt ein Insider im Justiz-Ministerium. Faktum aber sei, dass Plech Meischberger bei den Einvernahmen stets verteidigt habe. Der Insider: "Sinngemäß sagte Plech: ,Der Walter hat nicht das schärfste Gedächtnis, ich hab’ ihm bei den Telefonaten auf die Sprünge geholfen.‘"

Das mache keinen schlanken Fuß, sei aber nicht strafbar. Deshalb habe das Ministerium auf weitere Ermittlungsaufträge verzichtet und keine Weisungen erteilt.

Das hat sich Walter Meischberger anders vorgestellt. Im Streit um die Räumung der 380 Quadratmeter großen Luxus-Villa in Wien-Döbling, die ihm früher gehörte, hat er eine Schlappe erlitten. „Das Bezirksgericht hat Meischbergers Klage gegen die Räumung der Villa abgewiesen. Es bestätigt, dass die Delogierung vorgenommen werden kann“, sagt Ex-Werber Heinrich Schuster, Gesellschafter der Liegenschaftseigentümerin. Zugleich muss „Meischi“ 53.000 Euro Benutzungsentgelt und Prozesskosten bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Meischberger hat bis zum 20. Oktober Zeit, dagegen Berufung einzulegen.

Zur Vorgeschichte: Schuster hatte „Meischi“ eine Million Euro geborgt, damit dieser eine Finanzstrafe (BUWOG-Causa) zahlen konnte. Der Lobbyist war klamm, die Behörden haben seine Konten eingefroren. Als Gegenleistung hat eine GmbH um Schuster die Villa erworben. Ursprünglich war im Vertrag vorgesehen, dass Meischberger das Haus zurückkaufen kann, wenn er wieder flüssig ist – was er offenbar bis heute nicht ist.

Dass Schuster die Villa verwerten wird, falls Meischi nicht zahlt, ist laut Urteil aus dem Vertrag nachvollziehbar. Und: Künftig muss Meischberger monatlich netto 5000 Euro Benutzungsentgelt zahlen. Sein Anwalt Thomas Pfaller sagt zum KURIER, dass er das Urteil noch nicht kennt. Laut Schuster ist das Urteil bereits am Montag zugestellt worden.

Es gilt die Unschuldsvermutung, na klar, für Walter Meischberger, den lustigen Tiroler, dem wir einige Einblicke in Geschäftsmethoden verdanken. „Ehrlich und anständig“, wie man das bei Jörg Haider lernte. Wir verdanken Meischberger auch zwei Sprüche, die in die Alltagssprache Eingang fanden: „Bar aufs Handerl“ wollte er eine Provision, die er nicht versteuerte, worauf er den Nationalrat verlassen musste. Für den Abschied gab es, eh klar, wieder was bar aufs Handerl. Da wusste er wenigstens noch, was seine Leistung war, nämlich der FPÖ weitere Peinlichkeiten zu ersparen.

„Wo woar mei Leistung“, dieses Zitat stammt aus einem Telefonat, bei dem Meischberger eingestand, dass er nicht wüsste, wofür ihm 700.000 Euro überwiesen wurden. Er bekam also Geld, ohne dass eine Gegenleistung erkennbar ist – Meischberger selbst kannte sie nicht. Riecht das nicht ganz streng nach Untreue?

Die Justiz hat es nicht leicht. Die Kumpels rund um Karl-Heinz Grasser und den Immobilienmann Ernst Karl Plech wissen, wie man Verfahren verzögert. Aber am Beispiel des früheren Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz hat sich gezeigt, dass die Justiz auch mal zu früh aufgibt. Die Erhebungen gegen Martinz und Dietrich Birnbacher, dem für ein paar Blatt Papier 12 Millionen Euro versprochen waren, wurden zwei Mal eingestellt. Schließlich wurden beide doch noch zu Haftstrafen verurteilt.

Der KURIER hat in einer Serie gezeigt, dass man den pekuniär orientierten Herrn der 2000er-Jahre von Grasser bis Strasser nicht neidig sein muss. Einige sitzen im Gefängnis, sind pleite oder – wie Meischberger – bald obdachlos. Aber hier hat der Staatsanwalt zu früh aufgegeben. Im Rechtsstaat vertrauen wir nur Gerichtsurteilen.

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