Wo Sie im Sommer noch Maske tragen müssen - und wo nicht

Mehr als nur ein Fragezeichen
Ab 15. Juni wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gelockert. Die neuen Regeln im Überblick.

Wenige, einfache Regeln - und so viel Hausverstand wie nur möglich. Das ist das Credo bei den Lockerungen der Corona-Maßnahmen, die heute von der Regierung verkündet wurden.

Hier ein Überblick, wo sie ab 15. Juni noch einen Schutz vor Mund und Nase tragen müssen:

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln, also Zügen, Bussen, Straßen- und U-Bahnen
  • In Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Apotheken, in Arzt-Ordinationen und in Spitälern
  • Bei Dienstleistern wie Friseuren, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
  • Ebenso bei Ansammlungen, wo zwischen den Personen kein Meter Abstand ist

Und hier brauchen sie keine Maske mehr:

  • Als Gast in einem Lokal (auf dem Weg zu Ihrem Sitzplatz) - die Maskenpflicht gilt nur noch beim Personal
  • Im Handel, also in Supermärkten oder anderen Geschäften
  • In den Schulen könnte die Maskenpflicht schon vor dem 15. Juni fallen (näheres gibt Bildungsminister Faßmann am Samstag bekannt)

Weitere Erleichterungen ab 15. Juni sind:

  • Die Sperrstunde in der Gastronomie wird von 23 auf 1 Uhr verschoben
  • Es dürfen mehr als vier Personen (plus Kindern) an einem Tisch Platz nehmen
  • Weiterhin gilt aber der Abstand zwischen den Gäste-Gruppen bzw. den Tischen
  • Bei der Einreise nach Österreich muss nicht mehr 14 Tage in Quarantäne

Die Regierung empfiehlt, weiterhin eine Maske zu tragen, wenn man in eine Situation kommt, in der ein Mindestabstand nicht möglich ist.

Und die Grundgebote gelten weiterhin: Abstand halten, Hände waschen, auf Begrüßungsrituale mit Körperkontakt verzichten.

Endlich wieder planschen, die Eröffnung der Bäder

Was bisher geschah...

  • 16. März: Alle Geschäfte bis auf jene des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken) bleiben zu. Zudem treten Ausgangsbeschränkungen in Kraft: Man darf nur noch aus dem Haus, wenn man einkaufen geht, am Weg zur Arbeit ist, anderen hilft oder frische Luft schnappen möchte.
  • 14. April: Die Maskenpflicht wird eingeführt - in Geschäften, die teilweise öffnen (darunter Baumärkte) und in den Öffis.
  • 1. bzw. 2. Mai: Kleinere Geschäfte und Friseure öffnen wieder, allerdings herrscht weiterhin Maskenpflicht.
  • 4. Mai: Schüler in Abschlussklassen dürfen wieder in die Schule. Zudem sind wieder Besuche in Alten- und Pflegeheimen erlaubt.
  • 15. Mai: Die Gastronomie öffnet wieder. Gäste müssen beim Betreten einen Mund-Nasen-Schutz tragen, das Personal immer. In den Kirchen darf wieder Gottesdienst stattfinden.
  • 18. Mai: Schüler der Volksschule, der Neuen Mittelschule und die 1. bis 4. Klassen des Gymnasiums dürfen wieder in die Schule gehen. Allerdings nur in Gruppen, die abwechseln, mit Sicherheitsabstand und Masken außerhalb des Klassenzimmers.
  • 29. Mai: Die Hotellerie öffnen wieder, die Freibäder starten in die Sommersaison.

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