Widerrufungs-Klage: Duzdar gewann in erster Instanz gegen Strache

Staatssekretärin Muna Duzdar.
Erste Instanz: Strache muss laut dem Urteil die Aussage unterlassen, die Staatssekretärin habe palästinensische Terroristin nach Österreich eingeladen. FPÖ-Chef geht in Berufung.

Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) hat die Unterlassungs-Klage gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen dessen Aussagen, wonach Duzdar etwas mit der Einladung von islamistischen Terroristen zu tun haben könnte, in erster Instanz gewonnen. Strache muss laut dem Urteil seine Aussagen unterlassen und öffentlich widerrufen. Der Anwalt des FPÖ-Chefs kündigte an, dagegen in Berufung zu gehen.

Strache hatte die von Duzdar beklagten Äußerungen in der ORF-Sendung "Runder Tisch" vom 18. Mai aufgestellt. In einer Diskussionsrunde der Klubobleute anlässlich der Regierungsumbildung sagte Strache über die damals neue Staatssekretärin Folgendes: "Was ich viel bedenklicher finde, ist, wenn es dann in Richtung Antisemitismus geht und Einladung von islamistischen Terroristen, wo da ja ein Zusammenhang bestehen soll zu dieser Dame. Das finde ich dann wirklich bedenklich." Auf eine Nachfrage meinte er außerdem: "Ja, das steht zumindest im Raum." Laut Duzdars Klage würden diese Aussagen vom Zuseher so verstanden werden, dass Duzdar in einem Naheverhältnis zu islamistischen Terroristen stehe und insbesondere auch islamistische Terroristen nach Österreich eingeladen hätte.

Nicht eingeladen

Hintergrund von Straches damaligen Aussagen war der im April erfolgte Österreich-Besuch der palästinensischen Ex-Terroristin Leila Khaled. Dass diese von der Palästinensisch-Österreichischen Gesellschaft (als deren Präsidentin Duzdar fungiert) eingeladen worden sein soll, hatte die Staatssekretärin bereits vor der ORF-Sendung - u.a. in einer Presseaussendung - klar dementiert. Im Urteil wird darauf auch explizit hingewiesen. Weiters heißt es darin, Duzdar habe dem Gericht gegenüber glaubwürdig geschildert, dass sie Khaled nicht eingeladen habe und dass diese auch nicht von der Palästinensisch-Österreichischen Gesellschaft eingeladen wurde.

Laut dem Urteil suggeriert Strache mit seiner Behauptung den Eindruck, dass Duzdar in einem Naheverhältnis zu islamistischen Terroristen steht - und zwar insofern, als sie diese nach Österreich eingeladen hätte - "auch wenn die Behauptung vom Beklagten zunächst im Konjunktiv aufgestellt wurde". Der FPÖ-Chef hat laut Urteil derartige oder auch "sinngleiche Behauptungen" künftig zu unterlassen. Außerdem muss er die getätigten Aussagen öffentlich widerrufen - und zwar innerhalb zweier Monate nach Rechtskraft des Urteils in einer der ORF-Sendungen "Runder Tisch".

Berufung

Der FPÖ-Chef wird gegen das Urteil berufen: "Herr Strache hat keine eigenen Vorwürfe erhoben, sondern nur das aufgegriffen, was zuvor in Medien berichtet wurde", sagte Straches Anwalt Michael Rami am Donnerstag gegenüber der APA - mit Blick auf entsprechende Berichte in der Tageszeitung Österreich, gegenüber der Khaled erklärt hatte, von der Palästinensisch-Österreichischen Gesellschaft eingeladen worden zu sein. "Wenn man das in einer Live-Fernsehdiskussion nicht erwähnen darf, dann hört sich jede lebendige politische Auseinandersetzung auf", so Rami.

Im Staatssekretariat zeigte man sich vom Rechtsspruch erfreut: "Das Urteil zeigt, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss und sich wehren kann. Staatssekretärin Duzdar war nicht einmal zehn Stunden im Amt, als der bereits davor als unwahr klargestellte Vorwurf, wieder kam", hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA. "Die Politik der FPÖ besteht darin, Personen mit Unwahrheiten in Verruf zu bringen. Dieser Politik der Diffamierung muss Einhalt geboten werden. Staatssekretärin Duzdar zeigt sich erfreut, dass der Verbreitung von Unwahrheiten mittels einstweiliger Verfügung Einhalt geboten wird", hieß es seitens des Ressorts.

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