Werden Haider-Erben zur Kassa gebeten?

Causa Birnbacher: Bestätigt der OGH die Urteile, will Kärnten Schadenersatz von Familie Haider.

Am Dienstag entscheidet ein Fünfer-Senat am Obersten Gerichtshof (OGH) über die Urteile in der Causa Birnbacher. Nicht nur für den angeklagten früheren Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz wird es spannend, sondern auch für Claudia Haider. Denn wie der KURIER erfuhr, plant die Kärntner Landesholding einen überraschenden Schachzug: Sie will sich zum ersten Mal an Haiders Erben schadlos halten. Sollten die Urteile bestätigt werden, könnten Witwe Claudia Haider und ihre Töchter Cornelia und Ulrike (BZÖ-Spitzenkandidatin bei den EU-Wahlen), bald mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert sein.

Zur Erinnerung: Das Quartett Josef Martinz (5,5 Jahre), Hans-Jörg Megymorez (drei Jahre), Dietrich Birnbacher (drei Jahre) und Gert Xander (zwei Jahre) war 2012 wegen des Sechs-Millionen-Euro-Honorars verurteilt worden, das die Landesholding beim Verkauf der Hypo dem Villacher Steuerberater Birnbacher bezahlt hat. Der Grund: Das Honorar war viel zu hoch, das Gericht befand, die Landesholding hat Schaden genommen – also Untreue.Nun will sich die Holding jene mehr als vier Millionen Euro zurückholen, die – abzüglich des vom Sachverständigen errechneten Honorars und Birnbachers Zahlung von 980.000 Euro – als Schaden zu Buche stehen.

Die Möglichkeit einer solchen Regressforderung sieht man im Urteil von Erstrichter Manfred Herrnhofer, der "Haider und damit quasi einen Toten mitverurteilt hat", erklärt die Holding gegenüber dem KURIER.

"Wir wissen, dass es in einem Zivilverfahren nicht einfach sein wird, diesen Standpunkt erfolgreich zu vertreten", heißt es bei der Holding. "Aber wir müssen alles unternehmen, um den Schaden für uns so gering wie möglich zu halten." Denn man gibt sich nicht der Illusion hin, dass bei Birnbacher, Martinz, Megymorez und Xander die noch ausstehende Summe hereingebracht werden kann.

Auch wenn Claudia Haider diese Nachricht nicht freuen kann, hat die Witwe beim Erbantritt mit Regressforderungen gerechnet. Nach dem Unfalltod Jörg Haiders gaben die Erben nur eine bedingte Erbantrittserklärung für das Bärental ab.

Die Erben konnten das Risiko einer Haftung für Schadenersatzforderungen mit dieser bedingten Erbantrittserklärung einschränken. Sie haften zwar mit dem eigenen Vermögen, jedoch beschränkt auf den Wert der ihnen zukommenden Verlassenschaft.

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