Wahlmanipulation: FPÖ sammelt Hinweise aus Pflegeheimen

Wahlkarten müssen Pflegebedürftigen „bis ans Krankenbett“ geliefert werden.
Norbert Hofer hat Anzeigen wegen Sammelbestellungen angekündigt. Gesetzbereits nachgeschärft.

Es gab keine Hinweise auf Manipulationen bei der Hofburg-Stichwahl, stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seinem Urteil am 1. Juli fest. Die FPÖ nimmt das wortwörtlich und betont: Dass keine Hinweise festgestellt wurden, heißt nicht, dass es keine Manipulation gab.

Den Blauen sollen mittlerweile tatsächlich "konkrete Verdachtsfälle" vorliegen. Am Wochenende kündigte Hofburg-Kandidat Norbert Hofer Anzeigen an. In einigen Pflegeheimen seien ohne Wissen der Betroffenen Wahlkarten bestellt worden.

FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer relativiert das auf KURIER-Anfrage: Von einer Anzeige könne (noch) keine Rede sein: "Wir haben einige Hinweise bekommen und nehmen auch weiterhin welche entgegen. Wir werden sie in aller Ruhe prüfen und dann an die Staatsanwaltschaft weiterleiten."

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt ja bereits seit Wochen im Rahmen der Wahlanfechtung. Wegen etwaiger Sammelbestellungen gebe es aber noch keine konkreten Hinweise, also keine Ermittlungen, sagt WKStA-Sprecher René Ruprecht: "Wenn uns etwas zur Kenntnis gebracht wird, gehen wir dem natürlich nach."

Wahlkarten-Abo

Der Vorwurf, dass in Pflegeheimen mit Wahlkarten Schindluder getrieben werde, ist nicht neu. Die FPÖ bringt das im Rahmen ihrer allgemeinen Briefwahl-Kritik immer wieder aufs Tapet. 2015 hat der VfGH auf FPÖ-Initiative tatsächlich zwei Bürgermeisterwahlen in Vorarlberg aufgehoben, weil es Sammelbestellungen in Pflegeheimen, für Familienmitglieder und Parteifunktionäre gegeben hat.

An der Briefwahl insgesamt hat das Höchstgericht aber nichts auszusetzen – das wurde bei der Wahlaufhebung nochmals betont. Auch Bundeswahlleiter Robert Stein hält das Gesetz für wasserdicht. Bei älteren, bettlägerigen Personen sei sogar bereits nachgeschärft worden: "Die Wahlkarte muss direkt ans Krankenbett geliefert werden. Eine Ersatzzustellung, etwa an Pflegepersonal, ist nicht erlaubt."

Es gibt sogar Abos. "Man muss nur bei der ersten Bestellung Bescheid geben, dann bekommt man bei jeder Wahl automatisch eine Wahlkarte zugestellt", erklärt Stein. Dass dabei geschummelt wird, solle ebenfalls durch die persönliche Zustellung verhindert werden.

Wenn ein Patient nicht selbst schreiben kann, kann er in Anwesenheit einer "fliegenden Wahlkommission", die ins Heim bestellt wird, eine "Vertrauensperson" ernennen. Es reicht ein Nicken. "Die Kommission stimmt dann darüber ab, ob sie das zulassen. Wenn ja, kann die Person für den Wähler hinter den Paravent gehen", sagt Stein.Wer für jemand anderen einen Stimmzettel ausfüllt, macht sich strafbar: Es drohen bis zu sechs Monate Haft.

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