Die FPÖ wird die Wahl vermutlich anfechten

Die Strache-Partei gibt am Mittwochvormittag bekannt, ob man die Niederlage Norbert Hofers anfechten wird.

Am Mittwoch um 24:00 läuft die Frist für die Anfechtung der Bundespräsidenten-Wahl ab. Aber bereits kurz nach 11 Uhr dürfte am Mittwoch klar sein, ob die FPÖ von diesem Recht Gebrauch macht. Für dieses Datum ist eine Pressekonferenz von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache angesetzt, in der eine "Entscheidung über Wahlanfechtung" bekannt gegeben wird. Der frühere Haider-Anwalt und Justizminister Dieter Böhmdorfer ist ebenfalls angekündigt - wohl kaum, um zu erläutern, warum eine Wahlanfechtung nicht angebracht sei. Offiziell wurde von der Partei aber bisher nichts bestätigt oder dementiert.

Eine Anfechtung werde vorbereitet, "aber das kann man endgültig erst am Mittwoch sagen", wenn die Juristen ihre Arbeit vollendet hätten, sagte Strache am Dienstag. Die Wahrscheinlichkeit dafür sei "eine große", sie liege "schon über 50 Prozent", sagte er am Wochenende in Ö1. Der blaue Kandidat Norbert Hofer hatte die Stichwahl am 22. Mai knapp gegen Alexander Van der Bellen verloren.

Was passiert bei einer Wahlanfechtung?

Im Falle einer Wahlanfechtung muss sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit dem Antrag beschäftigen. Der Antrag hat auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens zu lauten.

Die FPÖ muss nachweisen, dass beobachtete Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren von Einfluss auf das Wahlergebnis sein konnten. Zur Erinnerung: Der Vorsprung von Van der Bellens auf Norbert Hofer betrug 30.853 Stimmen.

Eine Wahlwiederholung betrifft immer nur jene Teile, die als rechtswidrig anerkannt werden. Die Bundespräsidentenwahl würde also nicht in ganz Österreich erneut durchgeführt werden. Die Wiederholung betrifft, je nach beanstandetem Sachverhalt, die Stimmenauszählung oder sogar den Wahlgang selbst.

Unregelmäßigkeiten

Nach der Hofburg-Wahl wurden mehrere Unregelmäßgkeiten bekannt. So durften etwa in der niederösterreichischen Gemeinde Miesenbach sechs Jugendliche wählen, die das gesetzliche Wahlalter noch nicht erreicht hatten.

Das Innenministerium hat nach der Wahl in fünf Fällen Anzeige erstattet, weil die Wahlkarten für die Briefwahl zu früh ausgezählt worden sein dürften. Es handelt sich dabei um vier Kärntner und einen steirischen Wahlbezirk. Laut dem Leiter der Wahlabteilung im Ministerium, Robert Stein, geht es um 16-17.000 Stimmen. Stein ging bei diesem Stand davon aus, dass dies nicht für eine Wahlwiederholung reichen würde.

Die FPÖ sprach daraufhin von Informationen, dass auch im Bezirk Wien-Umgebung Wahlkarten zu früh geöffnet worden seien. Wahl-Koordinator Stein bestätigte, dass dieser Verdacht an die Behörde herangetragen worden ist. Seitens der Wahlbeisitzer - auch jenen der FPÖ - sei allerdings der Startzeitpunkt wie vorgeschrieben mit Montag, 9.00 Uhr angegeben worden. Das Innenministerium habe aber auch diesen Fall entsprechend angezeigt.

Die irrtümliche doppelte Erfassung der Urnen- anstelle der Briefwahl im Wahlbezirk Waidhofen an der Ybbs wurde im amtlichem Endergebnis bereits korrigiert.

Wendet sich die FPÖ an den VfGH, muss dieser binnen vier Wochen nach Einbringung der Anfechtung entscheiden. Das wäre am 6. Juli. Die Angelobung Van der Bellens ist für den 8. Juli angesetzt.

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