Standesamt-Verbot landet vor EU-Gericht

Wollen Verpartnerung auf dem Standesamt: Walter Dietz und Boontawee Suttasom.
Homosexuelle auf Bezirksbehörden "verbannt". Verfahren gegen Österreich eingeleitet.

Seit 17 Jahren sind Lambda-Generalsekretär Walter Dietz und Boontawee Suttasom ein Paar. Ihr Entschluss, eine eingetragene Partnerschaft zu schließen, schlägt nun bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Wellen.

Das homosexuelle Paar legte Beschwerde wegen Diskriminierung ein, weil sie sich per österreichischem Gesetz nicht – wie heterosexuelle Paare – am Standesamt trauen lassen konnten. Diese Beschwerde hat der EGMR jetzt aufgegriffen und ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet. Bis zum 23. September ist eine Stellungnahme fällig.

„Sexuelle Rassentrennung“

Seit 2010 ist die Verpartnerung von Homosexuellen in Österreich erlaubt. Zuständige Behörden sind Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate. Das Standesamt ist heterosexuellen Paaren vorbehalten.

Diese Trennung erinnert Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda an die ethnische Rassentrennung: „In den USA hat man früher die schwarzen Kinder nicht in die Schulen der Weißen gehen lassen. Was wir hier in Österreich erleben, ist eine weltweit einzigartige sexuelle Rassentrennung.“

Im April 2014 wurde den Vertretern der Schwulen- und Lesbencommunity bei einem runden Tisch im Familienministerium eine Lösung versprochen. Passiert sei seither nichts, kritisiert Graupner. „Wenn Österreich nicht riskieren will, wegen einer Menschenrechtsverletzung verurteilt zu werden, sollte man dieses Versprechen endlich einlösen.“

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