"Serienweise Verletzung von Grundrechten"

Rainer Hable, Werner Kogler, Elmar Podgorschek: Neos, Grüne und FPÖ wollen Insolvenz der Rest-Hypo.
FPÖ, Grüne und Neos brachten das Hypo-Sondergesetz mit Drittelklage vor das Höchstgericht.

Verfassungsbeschwerden gegen das Hypo--Sondergesetz gibt es bereits mehrere. Aber diejenige, die am Donnerstag eingebracht wurde, ist etwas Besonderes.
Sie ist gewichtig, weil drei Oppositionsparteien mit in Summe 73 blauen, grünen und pinken Abgeordneten dahinter stehen.

Sie ist juristisch breit angelegt, weil nur die Abgeordneten (mindestens ein Drittel) ein umfassendes Gesetzesprüfungsverfahren beantragen können.
Gestern wurde der Klagstext von den Budgetsprechern Elmar Podgorschek (FPÖ), Werner Kogler (Grüne) und Rainer Hable (Neos) präsentiert. Die drei Parteien begründen die Klage damit, dass die gewählte Hypo-Abbau-Konstruktion zum „größtmöglichen Verlust“ für die Steuerzahler führe. Deklariertes Ziel der Klage ist, das gesamte Gesetz zu Fall zu bringen, „um den Weg für eine Insolvenz frei zu machen“, wie Hable formuliert.

5,5 Milliarden sind bereits in die Hypo geflossen, für diese kommt alles zu spät. Aber es stehen noch weitere sieben bis zehn auf dem Spiel – „niemand weiß, wie viele“, sagt Kogler. Und diese Lasten „sollen gerecht verteilt werden“.

„Alle Gläubiger sollen mitzahlen“, fordert Podgorschek.

Bei der Abbau-Konstruktion hat der Rechtsberater der Abgeordneten, Anwalt Walter Schwartz, Ansatzpunkte für Verfassungswidrigkeiten gefunden: einen formalen Grund, weil Ex-Finanzminister Michael Spindelegger statt einer Verordnung einen Bescheid hätte erlassen müssen; und einen inhaltlichen, weil im Hypo-Sondergesetz „für eine einzige Bank eine neue Konkursordnung geschaffen wurde“.

Beim umstrittenen Schuldenschnitt für Nachranggläubiger sei „eine serienweise Verletzung von Grundrechten“ erfolgt, sagt Hable. „Wir sehen hier sehr viel Willkür.“ Schwartz greift als ein Beispiel das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit des Eigentums heraus. So sei der Schuldenschnitt nicht damit begründet, dass der Staat bestimmte Anleihen brauche – etwa analog einer Grundstücksenteignung für einen Straßenbau. Sondern damit, dass er schlicht 890 Millionen Euro haben wolle. Schwartz: „Bei einer solchen Vorgangsweise könnte sich der Staat, anstatt Steuern einzuheben, mittels Enteignungen finanzieren.“

Länder-Insolvenz

Bis 2017 werden noch elf Milliarden Anleihen fällig, für die Kärnten haftet. Eine Insolvenz der Rest-Hypo würde daher auch Kärnten treffen. Neos und Grüne verlangen eine Insolvenzordnung für Bundesländer. Die FPÖ ist darüber gesprächsbereit.
Es ist zu erwarten, dass der Verfassungsgerichtshof im Juni 2015 über das Hypo-Sondergesetz entscheidet.

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