Verfassungsexperte Funk: Wahlwiederholung wahrscheinlich

Bernd-Christian Funk.
Bernd-Christian Funk glaubt, dass der VfGH möglicherweise "ein Zeichen setzt".

Hat es Manipulationen gegeben? Wurden Wahlgesetze gebrochen? Und wenn ja, reichen diese aus, um die Stichwahl aufzuheben? Fakt ist: Nach den Anwälten der Blauen und Grünen sind nun die Höchstrichter am Wort. Spätestens am 6. Juli will der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entscheiden, ob die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl wiederholt wird. Immer mehr spricht dafür, dass er die Stichwahl aufhebt.

Auch der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk hält in der ZiB2 die Wahlwiederholung mittlerweile für sehr wahrscheinlich.

Funk bezieht sich im ORF-Interview unter anderem auf einen heiklen Punkt: Auf die Weitergabe von Wahl-Teilergebnissen durch die Austria Presse Agentur an Medien und Politik - noch vor der Bekanntgabe der ersten Hochrechnung. Medien und Politik verpflichten sich, die dabei vorgegebene Sperrfrist einzuhalten. Eine seit Jahren gängige Praxis.

Für Funk jedoch eine sehr heikle: "Ich sehe hier eigentlich keine Möglichkeit, diese Praxis rechtlich zu legitimieren. Auch nicht durch die sogenannte Sperrfrist. Die hat keine wirklich griffige Durchsetzbarkeit", sagt Funk.

Geht es nach Funk, könnte dies der "letzte Tupfen auf dem i" sein, der den Vfgh veranlassen könnte, eine Aufhebung zu verfügen. "Auch unter dem Gesichtspunkt, dass das Vertrauen der Öffentlicht in die Rechtskonformität und Sicherheit" leidet. Er glaubt, dass der VfGH möglicherweise "ein Zeichen setzt, um zu sagen, so geht das nicht."

Mit der Entscheidung des VfGH wird, wie erwähnt, in wenigen Tagen gerechnet.

Verfassungsrechtler Funk hatte heuer etwa die Untersuchungskommission der Vorgänge rund um den HCB-Skandal im Kärntner Görtschitztal geleitet.

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