Österreicher sind unzufrieden mit Strafvollzug

Österreicher sind unzufrieden mit Strafvollzug
Mehrheit vertraut der Justiz, aber nur 49 Prozent mit Gefängnissen zufrieden. Minister Brandstetter will nachbessern.

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken, langfristig gehören die Gerichte aber - geschlagen nur von der Polizei - zu den Institutionen mit den besten Imagewerten. Das geht aus einer Umfrage hervor, die Minister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) am Montag mit Meinungsforscher Peter Ulram präsentiert hat. Nachbessern will der Minister etwa im Strafvollzug.

Bei der von Ecoquest und Spectra durchgeführten Studie (1.000 telefonisch Befragte im August 2014) sagten 69 Prozent, dass sie der Justiz "sehr" oder "eher" vertrauen. Im Vorjahr lag dieser Wert bei 72 Prozent, 2011 bei noch niedriger bei 65. Stark zurückgegangen ist laut Ulram der Anteil jener, die der Justiz "gar nicht" vertrauen, nämlich von sechs Prozent 2011 auf zwei Prozent.

Unzufrieden sind die Österreicher hingegen mit dem Strafvollzug. Waren 2013 noch 67 Prozent der österreichischen Bevölkerung sehr oder eher mit den Gefängnissen zufrieden, sind es 2014 nur mehr 49 Prozent. Der Strafvollzug ist damit jene Institution der Justiz, mit der die Österreicher am wenigsten zufrieden sind. Eine Reform in diesem Bereich sei "eine wesentliche Aufgabe auch für die Zukunft", so der Minister.

Brandstetter erfreut

Brandstetter zeigte sich trotzdem über die Vertrauenswerte erfreut, den Rückgang gegenüber dem Vorjahr (damals wurde die Umfrage noch von Sophie Karmasin, inzwischen ÖVP-Familienministerin, durchgeführt) ortete er im Bereich der normalen Schwankungsbreite. Laut Ulram beträgt diese zwei bis drei Prozent. Gestiegen ist das subjektive Informationsniveau der Befragten über die Justiz.

Am zufriedensten waren die Befragten mit den Service- und Fürsorgeleistungen der Justiz (71 Prozent positiv).

Ulram verwies auch auf eine Langzeitanalyse der Vertrauenswerte von Institutionen. Seit 1989 wurden die Werte von Polizei, Ämtern, dem Parlament oder Tageszeitungen abgefragt. Die Gerichte lagen hier regelmäßig auf Platz Zwei, mit positiver oder neutraler Einschätzung im Bereich zwischen 50 und 61 Prozent, heuer waren es 54.

Weisungsrecht

Eine Stärkung des Vertrauens in die Justiz will Brandstetter auch durch die Reform des ministeriellen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwälten erreichen. Dass es ein anderes Weisungsorgan als den Justizminister geben könnte, schloss Brandstetter zwar nicht prinzipiell aus, verwies aber auf die dafür notwendige Verfassungsmehrheit.

Er wolle das für Ende November erwartete Ergebnis der Expertengruppe abwarten (und die will dem Vernehmen nach eine Beibehaltung der ministeriellen Weisungen samt fixem Weisungsbeirat vorschlagen, Anm.), dann ausloten, was politisch machbar sei und sich dann um einen Konsens bemühen, so Brandstetter. "Dass es etwas Besseres geben muss, sage ich seit Jahren."

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