U-Ausschuss: Regierungsbeschluss für Verfassungsdienst rechtskonform

Jan Krainer, Pamela Rendi-Wagner, Beate Meinl-Reisinger, Stefanie Krisper
Von SPÖ und NEOS beanstandete Beschneidung des Untersuchungsgegenstandes durch Koalition laut Gutachten zulässig. Ministerrat verabschiedete Stellungnahme vor Verfassungsgerichtshof.

Der Verfassungsdienst sieht das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen U-Ausschuss als rechtskonform an. Der Ministerrat hat am Mittwoch eine entsprechende Stellungnahme auf Basis des Gutachtens beschlossen, der als Partei vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht werden soll. Demnach ist die von SPÖ und NEOS beanstandete Beschneidung des Untersuchungsgegenstandes durch ÖVP und Grüne zulässig.

SPÖ und NEOS hatten ihre Beschwerde beim VfGH eingebracht. Die Verfassungsrichter müssen nun entscheiden, ob der Untersuchungsgegenstand gemäß den Wünschen von Rot-Pink erweitert wird. Beide Fraktionen hatten per Minderheitenrecht einen U-Ausschuss auf den Weg gebracht, der unter anderem Casinos- und Ibiza-Affäre umfassen sollte. ÖVP und Grüne sind der Meinung, der vorgelegte Text sei zu unbestimmt gewesen und strichen mit ihrer Mehrheit einige Punkte.

Um ihren Standpunkt rechtlich zu untermauern, beauftragte die Regierung den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt. Dieser stellte nun fest, dass der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses nicht rechtswidrig sei. Eine der APA vorliegende Tischvorlage auf Basis des Gutachtens wurde am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Darin heißt es, "der Verfassungsgerichtshof wolle den angefochtenen Beschluss nicht für rechtswidrig erklären."

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