Kommt das gläserne Amt?

Symbolbild
Das "Informationsfreiheitsgesetz" soll den Behördenalltag auf den Kopf stellen.

Es ist ein Paradigmenwechsel, sagt die Bundesregierung; es ist kein Fortschritt, sondern das Gegenteil, sagt das Forum Informationsfreiheit (FOI). Anfang der Woche wurde das "Informationsfreiheitsgesetz" in Begutachtung geschickt. Geht es nach SPÖ und ÖVP, bedeutet das Gesetz das Ende des Amtsgeheimnisses. Kurzum: Alles, was nicht ausdrücklich geheim sein muss, ist von Amts wegen zu veröffentlichen und den Bürgern mitzuteilen.

Dem FOI, das seit eineinhalb Jahren ein transparentere Verwaltung fordert, geht der Entwurf nicht weit genug – es seien zu viele "Hintertüren" möglich. Was ist das Gesetz wert? Ein Überblick.

Was ändert das Gesetz im Alltag?

Viel. In Zukunft muss jeder Bürger von Behörden oder staatsnahen Unternehmen zu allem Auskunft erhalten, was ihn interessiert. Mehr noch: Die Verwaltung muss Gutachten, Studien, Weisungen und Statistiken unaufgefordert veröffentlichen.

Ein Beispiel: Will die Regierung die in Diskussion stehende Sammlung Essl kaufen, so sind die dafür nötigen Schätz-Gutachten künftig unaufgefordert zu veröffentlichen. Bisher konnte sie mit dem Verweis auf das "Amtsgeheimnis" einfach in der Schublade bleiben.

Ein anderes Beispiel: Betreibt eine Gemeinde ein Bad, und vermuten Eltern, mit dem Wasser stimme etwas nicht (z. B. weil Kinder ständig Augenschmerzen haben), mussten sie bislang Anzeige erstatten, die Sanitätsbehörde einschalten, etc. Künftig muss die Gemeinde Auskunft geben.

Wie stelle ich Anfragen?

Im Prinzip genügt ein Brief. Jedes Schreiben gilt als "Eingabe" und muss bearbeitet werden. Wie lange Behörde oder Unternehmen (dazu gehören auch Firmen, die für die Gemeinde tätig sind oder ihr zum Teil gehören, also Müllabfuhr, Energie-Lieferanten, etc.) ist offen. Weigert sich die Behörde, bleibt dem Bürger noch der Weg zum Verwaltungsgericht. Das war bisher nicht möglich.

Wird damit die Auskunft nicht wieder erschwert?

Eher verzögert. Nach dem Wunsch der Regierung geht jeder Streitfall automatisch zum Gerichtshof, der Bürger muss nichts tun. Zudem soll es keine finanziellen Hürden geben: Für das Verfahren wird ein symbolischer Beitrag verlangt. Als Richtwert gelten Beschwerden beim Bundesverwaltungsgerichtshof, die eine Pauschalgebühr von 30 Euro pro Fall kosten.

Wird Behörden und Unternehmen dadurch nicht mehr Bürokratie aufgebürdet?Ja. Das ist auch eine der Schwächen des Gesetzes. Das Forum Informationsfreiheit und die Grünen (die Regierung benötigt zumindest die Zustimmung von FPÖ oder Grünen, um ein Verfassungsgesetz zu erlassen) verweisen nicht zuletzt deshalb darauf, dass ein "Transparenz-Beauftragter" nötig sei, der alle Fragen sammelt und Anfragen stellt.

Kritiker monieren, die Länder könnten mit einfachen Gesetzen viele Ausnahmen beschließen. Stimmt das?

Ja. Allerdings müssen die Gründe für die Auskunftsverweigerung genauso triftig sein, wie die im Verfassungsgesetz genannten (nationale Sicherheit, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe etc.). Sind sie das nicht, kann der Verfassungsgerichtshof die Landesgesetze einfach aufheben.

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