Therapeuten-Protest zeigt Wirkung

Nur jeder Fünfte glaubt an Neuwahl
Nach massiver Kritik soll das neue Gesetz die Regelungen für die Psychotherapie doch nicht tangieren.

Geht es nach SPÖ und ÖVP, kann das umstrittene Psychologengesetz kommende Woche vom Nationalrat beschlossen werden. Um der Kritik von Psychotherapeuten und Psychiatern Rechnung zu tragen, wurde der Entwurf des Gesundheitsministeriums aber noch umfassend abgeändert, erfuhr die APA am Donnerstag. Mithilfe der FPÖ hievte die Koalition das Gesetz am Nachmittag auf die Tagesordnung des Gesundheitsausschusses, um es von dort Richtung Plenum zu schicken. In einer Stellungnahme des ÖBVP hatte es geheißen, dass eine Novellierung des Psychologengesetzes nur synchron mit einer Änderung des Psychotherapiegesetzes zweckmäßig sei, da beide Gesetze gleichzeitig 1990 entstanden waren.

Mangelnde Abgrenzung

Wie SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser erklärte, wird im Gesetz nun mehrfach festgelegt, dass die Tätigkeitsbereiche der Psychologen nicht die Regelungen im Ärzte-und Psychotherapiegesetz berühren. Damit soll der Sorge um die mangelnde Abgrenzung der Berufsgruppen Rechnung getragen werden. Enger als im Entwurf werden auch die Grenzen bei den Diagnose- und Therapiemöglichkeiten gezogen.

ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger betonte, man sei hier zu Formulierungen aus dem alten, 1991 in Kraft getretenen Psychologengesetz zurückgekehrt. Daneben bringe das neue Gesetz aber auch viel Neues. Die Ausbildungszeit der klinischen Psychologen bzw. Gesundheitspsychologen werde verdoppelt und ein Master-Abschluss verlangt, die Prüfungen würden zentralisiert, die klinische Ausbildung verbessert, Ausbildungsstellen müssten Mindestanforderungen erfüllen, Supervision werde Pflicht, und für Spezialisierung etwa auf Kinderpsychologie müssten spezielle Curricula absolviert werden.

Begutachtung

Ob sich die Psychotherapeuten und Psychiater mit den Änderungen zufriedengeben werden, war am Donnerstag noch offen. Sie waren in der Begutachtung gegen das Gesetz Sturm gelaufen. Zentraler Kritikpunkt war der Tätigkeitsvorbehalt der Psychologen für die klinisch-psychologische Diagnostik, durch den sich die Therapeuten, aber auch die Psychiater auf den beruflichen Schlips getreten fühlen. Sie befürchten, Diagnosen künftig nicht mehr selbst stellen zu dürfen. Gefordert wurde zudem eine klare Abgrenzung zwischen klinisch-psychologischer Behandlung und der Psychotherapie.

Aktionstag

Am Mittwoch fand ein Aktionstag "Stopp zum neuen Psychologengesetz" statt. Laut einer Stellungnahme des "Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie" (ÖBVP) würde der Ausschließlichkeitsanspruch auch bedeuten, dass künftig die "Diagnosestellung von psychischen Störungen und die Klassifikation nach den gebräuchlichen Diagnoseschemata ICD und DSM nur noch durch Klinische PsychologInnen erfolgen dürften".

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