Zweieinhalb Jahre Haft für Lobbyist Hochegger

APA14542328-2 - 09092013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - Lobbyist Peter Hochegger am Montag, 09. September 2013, vor Beginn des Prozesses im "Telekom IV"-Verfahren um eine mutmaßlich verdeckte Parteispende an das BZÖ von der Telekom, am Straflandesgericht Wien. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
Nicht rechtskräftig: Es gibt vier Schuldsprüche im Verfahren um Parteienfinanzierung. Das BZÖ muss 960.000 Euro Strafe zahlen.

Vom Begräbnis zur Urteilsverkündung. Am Vortag hatte Richter Michael Tolstiuk noch eine Beerdigung auf dem Terminplan. Am Freitag zur Geisterstunde ging der Telekom-Untreue-Prozess um eine verdeckte Parteispende an das BZÖ dann zu Ende.

Und zwar mit saftigen Strafen: Der Lobbyist Peter Hochegger wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis unbedingt verurteilt (auch wegen falscher Zeugenaussage), der Ex-BZÖ-Abgeordnete Klaus Wittauer zu 24 Monaten, davon drei Monate unbedingt. Der Werber Kurt S. muss fünf Monate in Haft, plus 25 Monate auf Bewährung, der Ex-Pressesprecher von Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, soll acht Monate absitzen, plus 16 Monate bedingt.

Die Urteile sind allesamt nicht rechtskräftig.

Einzig Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer (in vorangegangenen Urteilen nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren unbedingt verurteilt) wurde diesmal freigesprochen. Fischer wurde geglaubt, den Geldtransfer quasi blind abgesegnet zu haben.

Zweieinhalb Jahre Haft für Lobbyist Hochegger
APA14556546 - 10092013 - WIEN - ÖSTERREICH: Richter Michael Tolstiuk am Dienstag, 10. September 2013, vor Beginn des Prozesses im "Telekom IV"-Verfahren um eine mutmaßlich verdeckte Parteispende an das BZÖ von der Telekom, am Straflandesgericht Wien. APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH

Der Schöffensenat nahm es als erwiesen an, dass 960.000 Euro Parteispende – über Scheingeschäfte mit Werbeagenturen verschleiert – an das BZÖ geflossen sind. Die Telekom wollte sich damit das Wohlwollen samt einer wunschgemäßen Gesetzgebung der damaligen Regierungspartei erkaufen.

Das BZÖ wurde zur Strafzahlung in dieser Höhe verurteilt, das ist ein Viertel des Budgets im Wahlkampf. Berufung.

Riesenproblem

Hochegger hatte bis zuletzt bestritten, mitgewirkt zu haben. Er wurde einzig vom ehemaligen Telekom-Manager und nunmehrigen Kronzeugen Gernot Schieszler belastet. „Ich habe ein Riesenproblem: Der, der mich belastet, ist der erste Kronzeuge. Und ich verstehe auch, dass Sie, Herr Staatsanwalt, diesen Kronzeugen durchtragen müssen“, sagte Hochegger in seinem Schlusswort.

Das Experiment der Kronzeugen-Regelung (Schiezler geht als Aufdecker mit einer Geldbuße und gemeinnütziger Arbeit statt einer möglichen Haftstrafe so gut wie straffrei aus) scheint damit fürs Erste gelungen.

Quasi als letztes Aufgebot war Stunden zuvor noch Ex-BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger mit verletztem Bein auf Krücken in den Zeugenstand gehumpelt: Nein, sie will nicht gewusst haben, dass ihr Persönlichkeitswahlkampf 2006 von der Telekom bezahlt wurde.

Ein allerletzter „Überraschungszeuge“, der frühere Tiroler Landtagsabgeordnete Erich Rappold, durfte für Klaus Wittauer Sympathiewerte sammeln: Sein Freund sei ein „geradliniger Mensch mit Handschlagqualität“.

Wittauer hat laut Anklage gemeinsam mit Peter Hochegger die verdeckte Parteienförderung eingefädelt. Er hatte sich im Gegensatz zu Hochegger teilweise schuldig bekannt und angeboten, 120.000 Euro zurückzuzahlen. Das kam ihm bei der Strafe mildernd zu gute. Das Verfahren gegen den mitangeklagten ehemaligen BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher wurde ausgeschieden. Weitere Telekom-Prozesse folgen.

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