Schon heuer 110 Euro mehr für Kleinstverdiener

Gutschrift in der Sozialversicherung soll 220 Euro (statt 110 Euro) betragen.
Die wichtigsten Punkte, auf die sich SPÖ und ÖVP am Montag geeinigt haben.

Um Details der Steuerentlastung wurde bis zuletzt gerungen. Der KURIER erklärt die wichtigsten Punkte, auf die sich SPÖ und ÖVP am Montag geeinigt haben.

Wie werden jene Arbeitnehmer entlastet, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen?

Arbeitnehmer, die weniger als 11.000 Euro im Jahr verdienen, zahlen keine Lohnsteuer. Sie erhalten aber im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung eine Gutschrift von 50 Prozent ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Diese "Negativsteuer", wie das in der Fachsprache heißt, beträgt derzeit 110 Euro im Jahr; sie soll noch heuer auf 220 Euro angehoben – also teilweise vorgezogen – werden. Das hat die SPÖ in den Verhandlungen erreicht.

Bisher war eine Erhöhung auf 400 Euro paktiert gewesen, allerdings erst ab dem Jahr 2016. Nun gibt es also eine Art Zwischenschritt – zuerst auf 220 Euro, dann auf 400 im Vollausbau. Für die Betroffenen heißt das: Heuer werden sie um zusätzliche 110 Euro entlastet, ab kommendem Jahr um zusätzliche 180 Euro im Jahr.

Wie teuer wird künftig das Erben & Schenken von Grundstücken, Häusern und Wohnungen? Was wurde hier in der Koalition vereinbart?

Im Privatbereich gilt: Die Grunderwerbsteuer knüpft ab kommendem Jahr am Verkehrswert der Immobilie an (statt bisher am dreifachen Einheitswert). Und der Steuersatz (bisher zwei Prozent) wird künftig gestaffelt berechnet: Für die ersten 250.000 Euro fallen 0,5 Prozent an, für die nächsten 150.000 Euro will die Finanz zwei Prozent haben, für alles über 400.000 Euro fallen dann 3,5 Prozent an.

Ein Rechenbeispiel: Bei einer Immobilie mit einem Verkehrswert von 750.000 Euro (und Einheitswert 75.000) machte die Grunderwerbsteuer bisher 4500 Euro aus (also 2% vom dreifachen Einheitswert). In Zukunft sind dafür 16.500 Euro, also um 12.000 Euro mehr zu berappen.

Gibt es hier keine Deckelung oder Ausnahmen?

Doch. Es soll nach letzten Informationen aus Verhandlerkreisen eine Befreiung für das Erben/Schenken unter Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften geben. Und zwar bis zu einer Größe von 150 Quadratmetern pro Immobilie soll keine Grunderwerbsteuer anfallen, wenn beispielsweise der Mann stirbt und die Frau die Wohnung erbt.

Wie ist das bei Betriebsübergaben? Hier schmerzt die höhere Grunderwerbsteuer ja besonders.

Bei Betriebsnachfolgen hat die ÖVP einen Verhandlungserfolg erzielt, der Aufschrei insbesondere aus der Tourismuswirtschaft war nicht zu überhören. Die Lösung: Bei Betriebsübergaben gibt es künftig einen erhöhten Freibetrag unten und eine attraktive Deckelung oben, sodass es zu keinen Härtefällen bei zum Beispiel Hotels kommen dürfte.

Der besagte Freibetrag steigt von 350.000 auf 900.000 Euro. Und als Deckel oben wirkt der nun generell für Betriebsübergaben gültige Steuersatz von 0,5 Prozent vom Verkehrswert.

Ein Rechenbeispiel: Die Übergabe eines Hotels (Verkehrswert fünf Millionen Euro, Einheitswert 500.000 Euro) kostete bisher 30.000 Euro an Grunderwerbsteuer (zwei Prozent vom dreifachen Einheitswert). Durch den Umstieg auf den Verkehrswert und gestaffelte Steuersätze hätte hier eine Erhöhung auf 165.250 Euro gedroht, hat Steuerexperte Reinhard Rindler von BDO Austria berechnet. In Zukunft zieht man den Freibetrag vom Wert der Immobilie ab, versteuert werden in unserem Beispiel also 4,1 Millionen Euro mit 0,5 Prozent – ergibt eine Steuer von 20.500 Euro. Das ist um 9500 Euro günstiger als bisher.

"Unnötig langer Tauschhandel": Hier geht es zum Kommentar von Karin Leitner.

Von Registrierkassenpflicht bis Grunderwerbssteuer: Der KURIER beantwortet Ihre offenen Fragen zur Steuerreform.

Einfach ein Email mit Ihrer Frage an innenpolitik@kurier.at schicken (Einsendeschluss 19. Mai 12 Uhr)!

Kommentare