Ringen um Details bei Steuerreform

Viel Zeit bleibt Finanzminister Schelling nicht mehr, um die Steuerreformgesetze feinzuschleifen. Wesentliche Detailformulierungen sind noch strittig.
Detail-Probleme sind für SPÖ und ÖVP größer als erwartet, etwa beim Grunderwerb.

Die größte Steuerreform der Zweiten Republik" nannte SPÖ-Kanzler Werner Faymann das, was er mit ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner Mitte März präsentierte. Es waren die Eckpfeiler für Entlastung und Gegenfinanzierung; Details blieben offen. Denen haben sich Politiker und Experten in den vergangenen Wochen gewidmet. Wohl schwieriger als angenommen war das Unterfangen. Dort wie da spießt es sich noch immer. Und so könnte sein, dass Rot und Schwarz vom zeitlichen Fahrplan abweichen müssen.

Finanzminister Hans Jörg Schelling hatte vor, die Steuerreformgesetze spätestens heute an diverse Institutionen zur Begutachtung zu schicken. Daraus wird nichts. Insider gehen ob der Probleme davon aus, dass es eine weitere Woche dauern wird – vielleicht sogar zwei.

Woran hackt es?

Erben/Schenken

Um wie viel die Grunderwerbsteuer erhöht wird und wie Härtefälle beim Vererben und Verschenken von Immobilien abgefedert werden, ist nach wie vor strittig. Die ÖVP spürt starken Gegenwind von Touristikern – und will Betriebsübergaben nur mit 0,5 Prozent Grunderwerbsteuer (vom Verkehrswert) belasten. Die SPÖ beharrt auf dem Vereinbarten: ein Staffeltarif von 0,5 bis 3,5 % je nach Wert der Immobilie. Die höhere Grunderwerbsteuer ist für sie nämlich Ersatz für die nicht durchgesetzte Erbschafts- und Vermögenssteuer.

Kest

Die höhere Kapitalertragsteuer auf Dividenden ist verfassungsrechtlich an den Spitzensteuersatz gebunden. Die Kest steigt auf 27,5 Prozent, der Spitzensteuersatz befristet für fünf Jahre auf 55 Prozent. Die SPÖ will das entkoppeln, dann könnte die Kest künftig weiter steigen. Die ÖVP will das verhindern. Aber auch die nötige Zustimmung der Opposition zur Erhöhung der Kest steht aus. Von den Grünen soll es sie geben.

Bankgeheimnis

Noch immer offen ist, wann die Finanz in Hinkunft alle Firmen- und Privatkonten prüfen kann: Erst bei einem Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung? Oder bereits ohne Verdacht – quasi als Routine bei Betriebsprüfungen? Derzeit muss es einen begründeten Verdacht geben. Auch hier braucht die Regierung die Opposition.

Steuerbetrug

Bei der Registrierkassenpflicht geht es noch um Feinheiten. Die Finanz muss festlegen, welche Systemanforderungen die betroffenen Wirte und Geschäftsleute in Zukunft erfüllen müssen. Hier geht es um den Chip in den Kassen, der der Finanz die Kontrolle der Umsätze in Handel und Gastronomie ermöglicht.

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