Sterbehilfe in Verfassung: Kommission vage

Die Enquetekommission gibt sich bei den Empfehlungen im heikelsten Punkt schweigsam.

Die Enquetekommission "Würde am Ende des Lebens" hat in ihrer letzten Sitzung am Dienstag ihre Empfehlungen an den Nationalrat beschlossen. Einer der Hauptpunkte darin ist ein Stufenplan zur Hospiz- und Palliativversorgung, der in den kommenden zwei Jahren jeweils 18 Mio. Euro an Investitionen empfiehlt. Derzeit sei der Bedarf zu etwa 50 Prozent gedeckt, geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Bericht hervor. "Kompetenzfragen und Finanzstrukturen dürfen kein Hindernis sein", heißt es darin. Der "Hospiz und Palliative Care Stufenplan" sieht den Ausbau bis 2020 vor. Fehlen würden derzeit unter anderem 129 Palliativbetten, 192 stationäre Hospizbetten und sechs Tageshospize. Vor allem im Kinder-und Jugendbereich gebe es Nachholbedarf.

In der ersten Etappe des Stufenplans sind jeweils rund 18 Mio. Euro in den Jahren 2016 und 2017 zum Ausbau der Versorgung einzusetzen, empfiehlt die Kommission. Zur unmittelbaren Finanzierung dieser Phase soll bis Anfang des kommenden Jahres ein Hospiz- und Palliativforum unter der Leitung des Gesundheits- und Sozialministeriums, sowie der Bundesländer, der Sozialversicherung und diversen NGO stattfinden, welche die konkreten Umsetzungsschritte festlegen sollen. Die finanziellen Mittel sollen auch Eingang in die kommenden Verhandlungen zum Finanzausgleich finden.

Auch für eine Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Hospizbereich setzt sich die Kommission in ihren Empfehlungen an das Parlament ein. So wird die Schaffung einer spezifischen palliativmedizinischen Ausbildung für alle in Betracht kommenden Ärzte im Bericht empfohlen. Auch die Forschungsaktivitäten an Universitäten sollten verstärkt und gefördert werden. Bezüglich der dahin gehenden, bereits bestehenden Ausbildung bei den Gesundheitsberufen wird im Bericht eine budgetäre Absicherung gefordert.

Sterbehilfeverbots-Debatte

Doch beim heikelsten Punkt - der Verankerung des Sterbehilfeverbots in der Verfassung - gibt es keine eindeutige Empfehlung. Die Diskussion darum war eigentlich ausschlaggebend für die Einrichtung dieses parlamentarischen Instruments. Bezüglich eines möglichen in der Verfassung festgeschriebenen Verbots der Sterbehilfe wird lediglich das in den Diskussionen breite Meinungsspektrum erwähnt - um zum Schluss zu kommen: "Es handelt sich hierbei um eine rein rechtspolitische Entscheidung."

Ansonsten fordert die Kommission noch "Vereinfachungs- und Attraktivierungsmaßnahmen" bei der bereits bestehenden, aber kaum genutzten Patientenverfügung. Texte und Formulare sollten "bürgertauglicher" gestaltet werden. Auch eine Ausweitung der gesetzlichen Vertretung durch Angehörige wird empfohlen. Patienten sollten bei der Errichtung - etwa durch die Patientenanwaltschaft - finanziell entlastet werden. An das Gesundheitsministerium wendet sich der Wunsch, in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA bzw. auf der E-Card erkennbar zu machen, ob ein Patient eine Patientenverfügung errichtet hat.

Hospiz- und Palliativkoordinator gesucht

Zur Umsetzung des Hospiz-Stufenplans der Sterbehilfe-Kommission soll ein eigener Hospiz- und Palliativkoordinator eingesetzt werden. Gesucht werde nach einer Person vom Fach, sagte die Vorsitzende der Kommission, Gertrude Aubauer (ÖVP), am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Sie zeigte sich erfreut über die Einstimmigkeit des Beschlusses, nun gehe es um die rasche Umsetzung der Maßnahmen.

Alle 50 Empfehlungen der Enquetekommission an den Nationalrat seien einstimmig beschlossen worden, was eine große Willenskundgebung des Parlaments sei, betonte Aubauer. Auch ihre Stellvertreter als Vorsitzende, Hannes Jarolim (SPÖ) und Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ), zeigten sich erfreut über den parteienübergreifenden Konsens. "Hospiz ist leistbar" kommentierte Aubauer die jährlich geforderten 18 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln für den flächendeckenden Ausbau der Versorgung. Das Parlament werde nun über die Umsetzung wachen.

"Keine Kampfgespräche"

Dass beim Themenblock zum strafrechtlichen Sterbehilfe-Verbot kein Konsens gefunden wurde, sieht Jarolim nicht weiter tragisch. Man habe Bereiche, in denen Einigkeit herrscht, nicht damit belasten wollen. Eine Diskussion im Haus werde man darüber aber weiter führen. Dennoch dürfe man dieses humanistische Thema nicht in Kampfgesprächen behandeln. Selbst die freiheitliche Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein stellte sich schützend vor die Koalitionsparteien, zwischen die man mit diesem Thema nun keinen Keil treiben solle.

Geht es nach den Vertretern der Kommission, dürfte die Suche nach einem Hospizkoordinator bald abgeschlossen sein, einen Favoriten gebe es nicht. Jarolim etwa stellt sich darunter eine "durchsetzungsfähige, unerschrockene Person" vor, welche die unterschiedlichsten für den Ausbau der Versorgung zuständigen Stellen einen soll.

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