"Spekulationsverbot in die Verfassung"

Mondsee-Konferenz. Dörfler ist auf SPÖ-Linie – und widerspricht Landeshauptleute-Chef Wallner.

Eine prominente Polit-Runde ist am Freitag in Mondsee zu Gast. Regierungs- und Ländervertreter wollen Lehren aus dem Salzburger Spekulationsskandal ziehen – sich auf Regeln verständigen, um Zocken mit Steuergeld fortan zu verbieten. Die SPÖ wollte ein Spekulationsverbot in der Verfassung haben, die ÖVP war dagegen; sie fürchtete um die Finanzautonomie der Länder. Und so ist ein Kompromiss angedacht: Als „Zielbestimmung“ kommt das Spekulationsverbot in das Finanzverfassungsgesetz. Die Durchführungsbestimmungen mit Details werden in Bund-Länder-Vereinbarungen (15a-Verträge) fixiert.

Dem Chef der Landeshauptleute, Markus Wallner (ÖVP), behagt das nicht: „Ich bin sehr skeptisch, was eine Zielbestimmung in der Verfassung betrifft. Ich will nicht, dass über die Hintertür in die Finanzautonomie der Länder eingegriffen wird.“ Zudem sei dafür eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat nötig, damit der Sanktus von Blau oder Grün: „Den werden sie sich teuer abkaufen lassen. Ich möchte aber keinen politischen Bazar.“

Anders sieht die Sache Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK). Er ist auf Linie der SPÖ. „Wir brauchen keine 15a-Verträge, sondern ein glasklares Verfassungsgesetz, das bei Spekulation keinen Spielraum zulässt“, sagt Dörfler zum KURIER. Die ÖVP sei dagegen, „weil die Finanzen der von ihr geführten Länder nicht durchleuchtet werden sollen“. Dörfler will auch „giftige Finanzprodukte per Verfassungsgesetz verbieten. Das ist im Interesse der Bürger, denen Banken oft Schwindeliges andrehen.“

Er ist bei den Verhandlungen am Freitag nicht dabei. Für die Länder sind das Wallner (Vorarlberg), Josef Pühringer (OÖ), Franz Voves (Steiermark) und Wiens Finanzstadträtin Renate Brauner; für den Bund Finanzministerin Maria Fekter, ihr Staatssekretär Andreas Schieder, die Ressortchefs Rudolf Hundstorfer und Reinhold Mitterlehner. Neben dem Spekulationsverbot geht es um strengere Vorgaben für die Länder, wenn sie sich Geld von der Bundesfinanzierungsagentur leihen.

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