Sozialhilfe: Warnung vor "Bürokratiemonster"

Sozialhilfe: Warnung vor "Bürokratiemonster"
Die Regierung will ihr Grundsatzgesetz nicht ändern, doch die Kritik daran wird immer lauter.

Der Streit um die neue Sozialhilfe reißt nicht ab. Heute, Montag, wird das Grundsatzgesetz des Bundes, das die Länder umsetzen sollen, bei einem Parlaments-Hearing debattiert. Wortgefechte mit der Opposition sind programmiert.

Vor allem der mögliche Abzug privater Spenden von der Mindestsicherung sorgt für Aufregung. Das FPÖ-geführte Sozialministerium hat in einer Aussendung Ausnahmen aufgeführt – vor allem Härtefälle – in denen Zuwendungen an Mindestsicherungs-Bezieher möglich bleiben. Es sei auch in Zukunft niemandem verboten, Bedürftigen zu helfen, hieß es. Es bleibe beim „Schonvermögen“ von 5300 Euro, das nicht angetastet werde.

Der Umstand aber, dass diese Spendenfrage im Gesetz nicht bzw. zum Nachteil der Bedürftigen geregelt wurde und sich „Härtefälle“ nur auf öffentliche Hilfe in prekären Lebenslagen bezieht (nicht aber auf private Spenden) hat zu scharfer Kritik geführt. Vor allem SPÖ-Stadtrat Peter Hacker exponiert sich: „Das Gesetz muss völlig neu geschrieben werden.“

Sozialexperte Martin Schenk von der Armutskonferenz befürchtet zudem ein „Bürokratiemonster“. Jedes Bundesland müsse künftig jedes Mal prüfen, ob ein Härtefall für eine öffentliche Sonderzuwendung (z.B. bei Mietrückständen) vorliegt. Das sei angesichts Tausender Härtefälle kaum administrierbar, heißt es auch aus der Tiroler Landesregierung.

 

Sozialhilfe: Warnung vor "Bürokratiemonster"

Martin Schenk

Die dortige Grüne Soziallandesrätin Gabriele Fischer sagt: „Die vielen Bedenken und Anmerkungen der Länder wurden nicht gehört und vom Tisch gewischt. Dazu zählt auch die Frage nach der Anrechenbarkeit von Spenden. Die Länder tappen im Dunkeln, hier braucht es dringend Klarheit. Schlussendlich liegt es am Nationalrat, das Gesetz zu verabschieden und ich setze auch hier auf einen offenen Dialog und erwarte mir entsprechende Änderungen, bevor das Gesetz beschlossen wird.“

 

Schenk nennt weitere verbesserungswürdige Punkte: So fehle im Gesetz die Verpflichtung für Ämter, schriftliche Bescheide heraus zu geben. Oder auch die Verpflichtung, dass Entscheidungen am Amt maximal drei Monate dauern dürfen. Schenk sagt: „Menschen werden wieder zu Bittstellern und Almosenempfängern gestempelt.“

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