Sitzenbleiber sollen vor Gericht berufen

APA3622141-2 - 18022011 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA 009 II - THEMENBILD - Illustration zum Thema "Sitzenbleiben": In Österreichs Schulen könnte es schon am Ende des kommenden Schuljahres 2012 kein Sitzenbleiben mehr geben. Im Bild ein Schüler einer Hauptschule in Großenzersdorf während einer Unterrichtseinheit (undatiertes Archivbild). APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
Schulaufsicht. Eine Instanz soll abgeschafft werden / Lehrer warnen vor Folgen im Schulalltag

Die Schulaufsicht soll verschlankt werden. Ab 2014 werden Eltern von Pflichtschülern deshalb nicht mehr zum Bezirksschulinspektor gehen, wenn sie schlechte Noten ihrer Kinder beeinspruchen wollen. Stattdessen sollen sie sich an die neuen Verwaltungsgerichte wenden. So ist zumindest der Plan der Bundesregierung.

Dagegen regt sich nun Widerstand vom SP-Lehrerverein SLÖ und den ÖAAB-Lehrern. SLÖ-Vorsitzender Reinhard Dumser, selbst Bezirksschulinspektor, befürchtet, dass es „viel mehr Einsprüche als bisher geben wird, wenn etwa ein Kind in die Vorschule zurückgestuft wird oder es einen Förderbedarf gibt. Da klären die Inspektoren derzeit in persönlichen Gesprächen mit Eltern schon viel ab, so dass es gar nicht zu Einsprüchen kommt.“ Auch könnten die Verfahren vor Gericht dann zu lange dauern.

Im Unterrichtsministerium versteht man die Aufregung nicht. „In Zukunft wird bei Berufungen eine Instanz wegfallen. Bei den Pflichtschulen sind das die Bezirksschulinspektoren, bei den Bundesschulen das Ministerium als Zweitinstanz.“

Keine Abhängigkeit

Der Vorteil sei, „dass Eltern und Schüler bei den neuen Verwaltungsgerichten unabhängiger und schneller zu ihrem Recht kommen“. Im Klartext: Eltern sind nicht mehr nur der Schulbehörde ausgeliefert. Denn einige Inspektoren sind eher gegenüber ihren Lehrerkollegen loyal als gegenüber den Schülern.

Ein Problem, das auch Theodor Saverschel kennt. Der Elternvertreter für höhere Schulen weiß aus der Praxis, „dass von der Schulaufsicht manche Entscheidungen lange verzögert werden. Bis ein Schüler dann weiß, dass er hätte aufsteigen dürfen, ist es schon zu spät – und er muss doch wiederholen.“

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