Schnell-Partei verliert vor Oberlandesgericht Linz

Schnell-Partei verliert vor Oberlandesgericht Linz
Das Oberlandesgericht gibt im Streit zwischen Karl Schnell und der FPÖ nun der Bundes-FPÖ recht.

Das Oberlandesgericht Linz hat im Streit Karl Schnell gegen Bundes-FPÖ um die Namensbezeichnung "Freiheitliche" nun pro FPÖ entschieden. Schnell wollte für seine Partei den Namen "FPS“- Freiheitliche in Salzburg - Liste Karl Schnell verwenden - dagegen hatte die Strache FPÖ Klage und Antrag auf einstweilige Verfügung eingebracht.

Das Landesgericht Salzburg wies diesen Antrag ursprünglich zurück, nun haben die Richter in Linz aber anders entschieden. Der Bundes-FPÖ drohe durch die Namensverwirrung offenkundig ein unwiederbringlicher Schaden, begründete das Oberlandesgericht in Linz den Beschluss. Allerdings: "Ein Vorgriff auf eine späteres Urteil ist die aktuelle Entscheidung nicht", sagt eine Sprecher des OLG Linz zur APA.

Das Landesgericht Salzburg muss sich den Fall nun nochmals ansehen.

Der Salzburger FPÖ-Landesparteichef Andreas Schöppl wollte gegenüber der APA den aktuellen Spruch nicht überbewerten. Die Rechtsmeinung des Oberlandesgericht gehe aber aus dem Entscheid klar hervor. Gelassen reagierte indes Karl Schnell. "Wir haben die Wahl des Parteinamens rechtlich so gut vorbereitet, dass nichts passieren wird. Wir sind zuversichtlich, dass das in Ordnung geht", sagte er zur APA. Der Zusatz "Liste Dr. Karl Schnell" würde für die notwendige Unterscheidbarkeit sorgen.

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