Steuern auf Zufallsgewinne: Wer in Erneuerbare investiert, zahlt weniger

Steuern auf Zufallsgewinne: Wer in Erneuerbare investiert, zahlt weniger
Zufallsgewinne von Energieunternehmen werden rückwirkend für 2022 abgeschöpft. Österreich trifft schärfere Regelung, als von der EU vorgegeben.

Die Bundesregierung hat sich geeinigt, wie sie Zufallsgewinne von Energieunternehmen abschöpfen möchte. Die entsprechende EU–Verordnung soll bis Jahresende umgesetzt werden. Am Donnerstag wurden letzte Details verhandelt. Nun ist klar, welche Konzerne, wie viel ihrer Zufallsgewinne abgeben müssen. Für manche steigen die Abgaben auf bis zu 65 Prozent ihrer Zufallsgewinne. 

Die Details der neuen Zufallsgewinnsteuer: 

Es sei ein Paket mit Verantwortung, das mehr Gerechtigkeit in die Szenerie rund um Zufallsgewinne bringen soll, sagt Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Es gehe nicht nur um Abgaben, sondern auch darum, Investitionen in Erneuerbare zu ermöglichen, führt Kogler weiter aus. Nötig werde das, weil es nicht mehr hinnehmbar sei, dass bei den einen die Kassen klingen und die anderen die Kassen befüllen. "Das ist eine Kriegsdividende", sagt Kogler. 

Regelung für Fossile Energiekonzerne

Ein erster Teil der Zufallsgewinnabgabe betrifft fossile Energiekonzerne wie die OMV - also sowohl Erzeuger als auch Händler von Öl und Gas. Als Grundlage werden die Gewinne der vergangen vier Jahre (2018 - 2021) herangezogen. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 Prozent über diesem Durchschnitt, so sollen 40 Prozent der Zufallsgewinne abgeschöpft werden. Österreich trifft hier also eine schärfere Regelung, als von der EU vorgesehen: Die EU-Vorgabe sieht eine Abschöpfung von 33 Prozent vor. 

Hier gilt folgende Ausnahme: Wer seine Zufallsgewinne in die Umrüstung auf erneuerbare Energien investiert, muss weniger Zufallsgewinne abgeben. Wer in Erneuerbare investiert, dessen Steuerabgabe auf Zufallsgewinne kann sich von 40 bis auf eben 33 Prozent reduzieren.

Da zugleich die Körperschaftssteuer (25 Prozent) auf diesen Gewinn weiter fällig wird, kommt es letztlich zu einer Abgabe von bis 65 Prozent dieser Gewinne, erläutert Kogler. 

Die Abschöpfung gilt rückwirkend ab Juli 2022 und vorerst bis 31. Dezember 2023.

Regelung für Stromerzeuger

Bei stromerzeugenden bzw. -handelnden Firmen wiederum soll der Erlös mit 180 Euro pro Megawattstunde (MWh) gedeckelt werden. Dieser maximale Erlös sinkt auf 140 Euro/MWh, wenn keine Investitionen in erneuerbare Energien nachgewiesen werden können. Abgeschöpft werden aber nicht 100, sondern nur 90 Prozent dieser Zufallsgewinne. Heißt: Zum Beispiel 90 Prozent jener Gewinne über 140 Euro.

Auch werde eine Untergrenze gelten, um kleine Erzeuger zu schützen, die Details müssten aber erst festgeschrieben werden, auch wenn es dazu politische Einigung gebe, so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Der Vorschlag soll heute im Nationalrat eingebracht werden.

Die Maßnahmen für Stromerzeuger sind ebenfalls bis Ende 2023 befristet, gelten aber im Gegensatz zu den fossilen Energiekonzernen erst ab 1. Dezember 2022.

EU-Vorgabe 

Die Höhe der Erlöse aus der Zufallsgewinnsteuer ist laut Regierung schwer abzuschätzen. Man erwarte zwischen zwei bis vier Milliarden Euro, heißt es.

Was die EU-Energieminister auch vereinbart haben: Eine verbindliche Reduktion des Stromverbrauchs in Spitzenzeiten. Diese Maßnahme soll helfen, die Stromspitzen zu reduzieren und damit den Gasverbrauch in der Stromproduktion zu senken. Das soll zu geringeren Preisen führen, weil seltener teure Gaskraftwerke zur Stromproduktion verwendet werden müssen. Ziel dieses Stromverbrauchsreduktionsgesetzes sei es, den Stromverbrauch in Spitzenzeiten um fünf Prozent zu senken. Dieses wird allerdings am Freitag im Nationalrat noch nicht auf den Weg gebracht. 

Kommentare