Rechnungshof: Breitseite gegen Schulverwaltung

Links die ÖVP-Verhandler, rechts jene der SPÖ: In der Bildungsreformgruppe sitzen vier Landeshauptleute und vier Regierungsmitglieder. Verhandelt wird im prächtigen Audienzsaal des Bildungsministeriums.
Prüfer kritisieren Intransparenz und mangelndes Controlling.

Für die Kindergärten sind die Gemeinden zuständig; für Landeslehrer die Landesschulräte. Diese sind aber Bundesbehörden. Die Diensthoheit über die Lehrer liegt in einem Fall bei den Ländern, im anderen Fall beim Bund. Schulgesetze macht zwar nur der Bund, dennoch funktionieren die Neuen Mittelschulen in allen neun Bundesländern sehr unterschiedlich.


Alles verstanden?


Wenn nicht, geht es Ihnen ähnlich wie den Prüfern des Bundesrechnungshofes. Die haben (nicht zum ersten Mal) das bürokratische Innenleben des Schulwesens unter die Lupe genommen, diesmal konkret die Schulverwaltung in Tirol und Oberösterreich, inklusive der jeweiligen Landesschulräte.

Schlechtes Schulzeugnis

Fazit der Prüfung durch den Bundesrechnungshof: Eine Breitseite gegen die starren, verkrusteten, gewachsenen Strukturen. Die Schulverwaltung in Österreich ist zu kompliziert und zu teuer. Konkret zeigt der Bericht auf, wie umständlich die Verwaltung ist, bei der Abrechnung, der Administration und der Stellenbesetzung.


So waren in Oberösterreich in Summe 20 Behörden und in Tirol sogar 21 Behörden (ohne Schulleiter) mit den Agenden der Bundes- und Landeslehrer befasst. Daneben nahmen auch das Bildungsministerium und weitere Institutionen wie das Bundesrechenzentrum Aufgaben bei der Lehrerpersonalverwaltung wahr. Im Prüfbericht heißt es dazu höflich formuliert: „Die Ausgestaltung der Zuständigkeiten (..) stand einem effizienten Verwaltungshandeln entgegen.“ Wie zum Beispiel hier: Das Land Oberösterreich gab für die Lohnverrechnung 117,72 Euro pro Lehrer aus, demgegenüber stellte das Bundesrechenzentrum pro Abrechnungsfall nur 44,16 Euro in Rechnung.

20.000 Euro Spesen

Auch mit den Landesschulräten geht der Bericht hart ins Gericht. Etwa, dass der amtsführende Präsident in Oberösterreich dreimal so hohe Repräsentationskosten verrechnete wie sein Tiroler Kollege – fast 20.000 Euro. Dafür fährt der amtsführende Präsident in Tirol mit einem Dienstwagen – „ohne gesetzliche Grundlage“, wie die Prüfer monieren.

Grundsätzlich sei zu hinterfragen, warum ein Landesschulratspräsident vom jeweiligen Landeshauptmann ernannt wird – obwohl es sich um eine Bundesbehörde handelt. Zwar seien inzwischen die Bezirksschulräte aufgelöst worden – doch seien diese nun in den „Außenstellen des Landesschulrats“ untergekommen, und heißen seit August 2014 „Pflichtschulinspektoren“. Fazit: „ Eine Aufgabenreform fand somit nicht statt.“


Lostag 17. November

Das System ist so komplex, weil es über Jahrzehnte gewachsen ist. Jede Veränderung der Schulverwaltung bedarf de facto der Zustimmung aller Beteiligten, was zu einer totalen Zersplitterung der Zuständigkeiten geführt hat.
Jetzt, verspricht die Politik, soll alles anders werden. Dann könnten auch die Landesschulräte ganz abgeschafft werden. Bis zum 17. November will die Regierung eine Reform vorstellen, nach Absprache mit den Ländern, die bereits am Verhandlungstisch sitzen, als auch in Übereinstimmung mit der Gewerkschaft und Teilen der Opposition. Ob diese Monsteraufgabe in den verbleibenden 60 Tagen gestemmt werden wird, „steht derzeit noch in den Sternen“, heißt es in Verhandlerkreisen.

Kommentare