Rauchverbot: In drei Jahren is’ ausdämpft

Oberhauser und Mitterlehner haben den Entwurf zum Tabakgesetz neu präsentiert.
Koalition hat sich auf totales Rauchverbot ab Mai 2018 verständigt. Wer zuvor umstellt, bekommt eine Prämie.

Eine Geschichte, die 1992 begonnen hat, wird 2018 beendet. Seit damals versuchten Politiker, das Rauchen in Lokalen zu untersagen. Ob der Widerstände von Gastronomen und der Tabaklobby gab es 2009 eine „österreichische“ Lösung: In größeren Gaststätten sind abgetrennte Raucherbereiche erlaubt; Betriebe mit weniger als 50 Quadratmetern können das Rauchen überall gestatten. Mit dieser Regelung soll Schluss sein – in drei Jahren. Ab Mai 2018 darf in Wirtshäusern, Vereinslokalen und Festzelten (nach Vorbild des Münchner Oktoberfests) nicht mehr geraucht werden, auch E-Zigaretten nicht. SPÖ-Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, einst Raucherin: „Alles, was verdampft und vernebelt, ob mit oder ohne Nikotin, fällt darunter.“ Lediglich in Hotels ist auch künftig ein Raucherraum möglich; Getränke und Speisen dürfen dort aber nicht serviert werden.

Oberhauser und ÖVP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner haben sich auf diesen Modus geeinigt – und ihn gestern freudig präsentiert. „Wir sind beim Nichtraucherschutz endlich in Europa angekommen“, befindet Oberhauser. „Wir haben einen guten und praxistauglichen Kompromiss erzielt, der dem europäischen Trend entspricht“, urteilt Mitterlehner.

Anreiz

Die lange Übergangsfrist erklären beide mit „Vertrauensschutz und Rechtssicherheit“. Mitterlehner: „Wir berücksichtigen die Anliegen jener Betriebe, die bereits in räumliche Trennungen von Rauchern und Nichtrauchern investiert haben.“ Dass das Gros der Wirte bis 2018 zuwartet, glauben Oberhauser und Mitterlehner nicht – wegen einer „Nichtraucherschutz“-Prämie für Betriebe, die bis 1. Juli 2016 rauchfrei sind. Zehn Prozent des Restwerts dessen, was investiert worden ist, wird es geben. Ein Beispiel: Ein Wirt, der 2009 um 12.000 Euro umgebaut hat, wird bis 1. Juli kommenden Jahres mit 780 Euro Steuernachlass entschädigt. Zudem können Investitionen weiterhin vorzeitig steuerlich abgeschrieben werden. Geschätzte Kosten für den Staat: „Fünf bis 20 Millionen Euro“, sagt Mitterlehner.

Stimmt nicht, sagt der Gastronomie-Vertreter in der Wirtschaftskammer, Helmut Hinterleitner; 90 bis 100 Millionen hätten Lokalbesitzer für Umbauten ausgegeben. Die Hoffnung der Koalitionäre, Hinterleitner & Co mit der langen Übergangszeit zu befrieden, erfüllt sich nicht. „Mit der leichten Abschreibungsmodalität ist es nicht getan.“ Dass in Hotels in separaten Räumen auch fortan geraucht werden dürfe, gehe nicht an: „Das ist Ungleichbehandlung.“ Und so werden sich die Wirtschaftskämmerer gegen das Tabakgesetz wehren: „Wir überprüfen, ob eine Verfassungsgerichtsklage Aussicht auf Erfolg hat.“

Sonderregelung für Hotels

In der Regierung hält man das Lamento für unberechtigt: Der Vertrauensschutz werde angesichts eines Übergangs von neun Jahren (2009 bis 2018) nicht verletzt. Dass es für Hotels eine andere Regelung gebe, rühre daher, dass sich ein Gast dort „nicht nur ein paar Stunden, sondern mehrere Tage aufhält“. Und davon, dass viele Wirte pleite gingen, könne keine Rede sein, sagt Mitterlehner. In allen Ländern mit Rauchverbot in der Gastronomie habe es „kurzfristig Einbußen gegeben“, à la longue mehr Gäste als zuvor: „Nicht nur neue, die es rauchfrei haben wollen, werden gewonnen. Auch bisherige bleiben nicht zu Hause und rauchen das Wohnzimmer voll.“ Der Gewerkschaft behagt das Gesetz, das vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden soll. Ein Ex-SPÖ-Gesundheitsminister empfindet „späte Genugtuung“. Die Neuerung sei fast ident mit jener, die er 1993 ausgearbeitet habe, sagt Michael Ausserwinkler. Gescheitert sei er an einem der Vorgänger Mitterlehners: „Minister Schüssel hat das Gesetz gekillt.“

Rauchverbot: In drei Jahren is’ ausdämpft
Regelmäßige Raucher in Österreich nach Geschlecht und Altersgruppen - Tortengrafik Grafik 0052-15-Gesundheit.ai, Format 88 x 50 mm

Der Nichtraucherschutz in Österreichs Lokalen hat jahrelang für Debatten zwischen Politikern, Gastronomen und Ärzten gesorgt. Initiativen forderten immer wieder das generelle Rauchverbot: Mit der Einigung der Regierung wird dieses vermutlich im Mai 2018 endgültig Realität. Begonnen hat alles mit dem Beschluss der freiwilligen Selbstverpflichtung zur Errichtung von Nichtraucherzonen im Jahr 2004.

6. September 1992: Gesundheitsminister Michael Ausserwinkler (SPÖ) präsentiert in der ORF-"Pressestunde" mehrere Vorhaben gegen das Rauchen. In der Gastronomie sollen demnach Nichtraucherzonen geschaffen werden. Ausserwinkler stellt sich vor, dass zumindest ein Großteil der Betriebe in etwa fünf Jahren die Hälfte der Plätze Nichtrauchern zur Verfügung stellt.

12. August 2004: Die damalige Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) und der Obmann der Gastronomiesparte in der Wirtschaftskammer, Helmut Hinterleitner, geben bekannt, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung eingeführt wird. 30 Prozent der heimischen Speiselokale sollen bis Ende 2004 "rauchfreie Zonen" einrichten, bis Ende 2006 soll der Anteil auf 90 Prozent gesteigert werden.

18. April 2007: Das Gesundheitsministerium unter Ressortleiterin Andrea Kdolsky (ÖVP) kündigt an, dass es nach der Evaluierung der freiwilligen Selbstverpflichtung für die räumliche Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern eine gesetzliche Regelung geben wird.

31. Oktober 2007: Das Vorhaben, mit 1. Jänner 2008 das Tabakgesetz zu verschärfen, scheitert. Es gibt keine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ, Kdolsky verzichtet vorläufig auf ein Gesetz. Eine sechsmonatige Nachdenkpause wird vereinbart.

30. April 2008: Die Koalition unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) präsentiert im Ministerrat ihre Bestimmungen zum Nichtraucherschutz. Demnach soll ab 2009 ein grundsätzliches Rauchverbot in der Gastronomie gelten, unter bestimmten Voraussetzungen ist das Rauchen in abgeschlossenen Zimmern aber gestattet.

1. Jänner 2009: Mit dem Tabakgesetz tritt ein "grundsätzliches" Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Ausnahmen gibt es allerdings für abgetrennte Raucherzimmer, kleine Gaststätten und Betriebe, die wegen der neuen Regelung einen Umbau durchführen. Wird das Verbot nicht eingehalten, drohen Wirten Pönalen, die bei mehreren Verstößen bis zu 10.000 Euro betragen können.

30. Jänner 2009: EU-Gesundheitskommissarin Androula Vassiliou kritisiert die österreichischen Nichtraucherschutzbestimmungen in der Gastronomie scharf, als "nicht zufriedenstellend". Die Erfahrung zeige, dass Rauchergesetze mit vielen Ausnahmeregelungen nicht funktionieren würden.

30. Juni 2010: Die Übergangsfrist für Umbauarbeiten und Sondergenehmigungen ist zu Ende. Somit dürfen Gastronomen Tabakkonsum nur mehr dann erlauben, wenn sie über abgetrennte Raucherzimmer verfügen oder die gesamte Verabreichungsfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist.

13. Jänner 2015: SPÖ und ÖVP einigen sich im Ministerrat: Für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie soll es vor dem Sommer einen Parlamentsbeschluss geben. Man werde nun "Step by Step" ein Gesetz entwickeln, erklärt Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ), die eine Realisierung bis spätestens 2018 anpeilt. Die Debatte um ein Rauchverbot wurde durch den Tod des Journalisten Kurt Kuch Anfang Jänner neu entfacht.

10. April 2015: Die Regierung einigt sich auf ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018. Gesundheitsministerin Oberhauser und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) präsentieren den entsprechenden Gesetzesentwurf, der noch am selben Tag in Begutachtung geht. Betriebe, die freiwillig bereits bis zum Juli 2016 auf rauchfrei umstellen, können als besonderen Anreiz eine "Prämie" in Höhe des Restbuchwerts erhalten.

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