Rauchverbot in der Gastronomie beschlossen

Ab 1. Mai 2018 wird in Lokalen niemand mehr von Rauch belästigt.
Gegen die Stimmen von FPÖ, NEOS und Team Stronach, Gesetz gilt ab 1. Mai 2018. Teilpension wurde beschlossen.

Nun bekommt auch Österreich ein Rauchverbot in der Gastronomie. Mit den Stimmen von Koalition und Grünen hat der Nationalrat Mittwochmittag beschlossen, dem Tabakkonsum in Lokalen ab Mai 2018 ein Ende zu machen. Auch Wasserpfeifen und E-Zigaretten sind vom Verbot erfasst.

Streit um "Verbotswahn"

In der Debatte übten vor allem die Freiheitlichen Kritik an den strikten Regelungen. Ihr Mandatar Josef Riemer sprach von einem "totalitären Gesetz", sein Klubkollege Peter Wurm nannte die Vorlage "paranoid" und sah einen "Verbotswahn". Riemer beklagte unter anderem die aus seiner Sicht überschießenden Strafen, die einen Gast im Wiederholungsfall 1.000 Euro und den Wirt bis zu 10.000 Euro kosten könnten.

Ebenso wenig Zustimmung kam vom Team Stronach, auch wenn dessen Klubobfrau Waltraud Dietrich sich selbst als überzeugte Nichtraucherin schilderte. Für sie ist zwar klar, dass das Rauchen gesundheitsschädlich sei, aber: "Man kann nicht alles, was die Gesundheit gefährdet, aus dem Leben entfernen." Zu bedenken gab sie auch die Anrainer-Problematik, die durch vor den Lokalen rauchende Gäste entstehe.

NEOS sprechen von "Murks"

Seitens der NEOS bekannte sich Gesundheitssprecher Gerald Loacker zwar zum "Nichtraucherschutz". Das Gesetz lehnte seine Fraktion aber doch als "Murks" ab. Unter anderem kritisierte er, dass es in Hotels weiter Raucherräume geben dürfe, womit die Restaurants dort bevorteilt seien. Zudem fand es Loacker seltsam, dass im Tabakgesetz nicht tabakhaltige Wasserpfeifen verboten würden.

Kritik seitens der Opposition kam auch daran, dass selbst in Vereinslokalen das Rauchen verboten und damit in die Privatsphäre eingegriffen wird. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) verteidigte die Regelung, da es ansonsten - wie in Deutschland - wieder zu Umgehungsmöglichkeiten kommen würde.

Oberhauser "sehr zufrieden"

Insgesamt zeigte sich Oberhauser sehr zufrieden mit dem Gesetz, auch im Sinne des Arbeitnehmerschutzes. Zudem werde wieder ein großer Schritt gesetzt, um die Menschen vom Rauchen abzuhalten. SP-Gesundheitssprecher Erwin Spindelberger sprach gar von einem "historischen Beitrag zur Steigerung der Gesundheit der Menschen in Österreich".

Für Spindelberger hat die unternehmerische Freiheit dort zu enden, wo es um die Gesundheit der Menschen gehe. VP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger betonte ebernalls, es sei das Recht der Demokratie Beschränkungen einzuführen. Das Verbot in der Gastronomie sei dabei ein "wichtiges Signal", umso mehr als 18 Prozent aller Todesfälle in Österreich mit dem Rauchen zusammenhingen.

Auch wenn Grünen-Klubobfrau Eva Glawischnig eine kürzere Übergangsfrist befürwortet hätte, sah sie einen "historischen Beschluss". Dieser sei gut für den Arbeitnehmerschutz und auch für den Kinderschutz, könnten die sich doch auch nicht aussuchen, in welchen Lokalteil ihre Eltern mit ihnen gehen.

Gilt ab 2018

Ab 1. Mai 2018 wird jedenfalls niemand mehr von Rauch in Lokalen belästigt. Denn das Verbot ist weit gefasst. Betroffen sind alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden (z.B. auch Versammlungen in Pfarrsälen oder Feuerwehrfeste), nicht ortsfeste Einrichtungen wie Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden (z.B. Internate). Für Gastronomie-Betriebe, die nach dem letzten Gesetz in getrennte Raucher-Lokalteile investiert haben, gibt es eine gewisse Erleichterung. Als Anreiz für einen vorzeitigen und freiwilligen Umstieg von Unternehmen schon vor dem 1. Juli 2016 wird es eine steuerliche Prämie in der Höhe von 30 Prozent für getätigte Umbauinvestitionen geben.

Dichte Plenarwoche

Im Nationalrat steht in der letzten Plenarwoche vor der Sommerpause eine Vielzahl von Gesetzesbeschlüssen an. Am Dienstag wurde Steuerreform, Bankgeheimnis-Abschaffung, Crowdfunding, Erbrecht, Strafrechtsreform, Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten sowie der Urheberrechtsnovelle beschlossen. Besonders viel Wirbel und heftige Kritik im Parlament löste das de facto Ende des Bankgeheimnises aus (mehr dazu lesen Sie hier).

Ähnlich dicht gepackt ist das Programm für Mittwoch und Donnerstag. Am Mittwoch wird das Rauchverbot in der Gastronomie beschlossen. In Kraft soll es allerdings mit 1. Mai 2018 treten. Als Anreiz für einen vorzeitigen Umstieg von Unternehmen schon vor Juli 2016 wird es eine steuerliche Prämie für getätigte Umbauinvestitionen geben. Neben den klassischen Tabakerzeugnissen sind vom Verbot auch Wasserpfeifen und Produkte wie E-Zigaretten erfasst.

Der Nationalrat hat Mittwochnachmittag mit den Stimmen der Koalition und des Team Stronach die Teilpension etabliert. Es handelt sich dabei um eine Art zusätzliche Alters-Teilzeit, die ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Damit besteht diese Option vorerst nur für Männer, da das Frauenpensionsalter (noch) bei 60 liegt.

Letzteres sorgte bei Teilen der Opposition für große Empörung. Geradezu "sensationell" und wohl auch verfassungswidrig fand der freiheitliche Seniorensprecher Werner Neubauer, dass für Frauen kein eigenes Antrittsalter festgelegt worden war. Auch Team Stronach-Klubobfrau Waltraud Dietrich nannte den Ausschluss der Frauen ein Problem.

Selbst in der Koalition gefiel das nicht allen. Seitens der SPÖ nannte die Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig diese Altersregelung einen "Wermutstropfen". VP-Sozialsprecher August Wöginger konnte das alles nicht nachvollziehen: "Natürlich ist das ein Männerprogramm." Denn man setze mit dem Alter von 62 auf der Korridorpension auf und auch die stehe eben nur Männern offen, da Frauen ohnehin ein niedrigeres Antrittsalter hätten.

Die Grünen sind aus anderen Gründen nicht so rechte Fans der Korridorpension. Dies sei das falsche Instrument zum jetzigen Zeitpunkt, glaubt Sozialsprecherin Judith Schwentner. Das Geld wäre besser in Qualifizierungsmaßnahmen und in die Schaffung neuer Jobs etwa im Bildungs- und Pflegebereich investiert.

Auch NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker kritisierte, dass die Mehrkosten beim Finanzminister und in letzter Konsequenz bei den Jungen blieben. Wenn schon eine Teilpension, dann eine echte (mit Abschlägen) und nicht ein Modell, das nichts könne, wozu nicht jetzt schon die Altersteilzeit imstande sei.

"Geh nicht in Pension, mach weiter!"

Die Koalition ist dagegen überzeugt, dass die neue Pensionsart hilft, Ältere länger und gesund in Beschäftigung zu erhalten, wie Königsberger-Ludwig betonte. Wöginger frohlockte, dass Menschen in Beschäftigung blieben, die man ohnehin dringend brauche. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sprach von einem Anbot: "Geh nicht in Pension, mach weiter!" Die vor allem von den NEOS befürchteten Mehrkosten bezweifelt die Koalition.

Zustimmung erhielten SPÖ und ÖVP seitens der Opposition nur vom Team Stronach. Dietrich meinte zwar, es handle sich bei der Teilpension nicht um der Weisheit letzten Schluss, aber um einen Mosaikstein beim Ziel, dass die Menschen länger in Beschäftigung bleiben.

Konkret sieht die Teilpension vor, dass die Arbeitszeit zwischen 40 und 60 Prozent reduziert werden kann. Für Gehaltseinbußen ist ein 50-prozentiger Lohnausgleich vorgesehen. Obere Grenze für diesen ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Dem Arbeitgeber werden sowohl der Lohnausgleich als auch die Kosten für die Weiterzahlung der vollen Sozialversicherungsbeiträge zur Gänze ersetzt. Die Teilpension kann auch nahtlos an eine Altersteilzeit-Vereinbarung anschließen, allerdings nur dann, wenn eine kontinuierliche Arbeitszeitreduktion und nicht die Blockvariante gewählt wurde. Gemeinsame Höchstdauer für Altersteilzeit und Teilpension sind fünf Jahre.

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