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Pensionskonto: Beamte bleiben teils verschont

Pensionskonto: Beamte bleiben teils verschont
Das neue Konto gilt nicht für alle – Ausnahmen gibt’s vor allem für Beamte in den Ländern.

Was das neue Pensionskonto der PVA betrifft, sind in Österreich nicht alle gleich – wie das Ö1-Morgenjournal berichtet, sind vor allem Beamte von der Neuregelung ausgenommen.

Hintergrund ist eine Harmonisierung der Pensionsrechte – mit dem neuen Pensionskonto sollten alle erfasst werden, die je ein Anrecht auf eine staatliche Pension erworben haben. Derzeit werden von der PVA all jene angeschrieben, die ihre Daten noch nicht abgeliefert haben; die erste Welle an Personen, die Einblick in ihr neues Konto bekommen können, wurde im Gegenzug schon informiert.

Das gilt aber lange nicht für alle – denn für viele Bundesbeamte gilt das Konto nicht. Noch besser hätten es manche Beamte in manchen Ländern, so das ORF-Radio; denn die Harmonisierung der Pensionsrechte von Bund, Ländern und Gemeinden sei – trotz Forderung des Rechnungshofes – nicht gänzlich vollzogen.

Länder-Ausnahmen

Vor allem Wien und Tirol stechen hierbei hervor: In der Bundeshauptstadt gelten etwa viele längere Übergangsfristen - die 40-jährige Durchrechnung gilt für die Wiener Beamten erst im Jahr 2042, auf Bundesebene soll es im Jahr 2028 so weit sein. Auch eine Parallelrechnung mit einem Pensionskonto fehle – jedoch wird in Wien seit Jahren ein Solidarbeitrag von bis zu zehn Prozent bei höheren Pensionen einkassiert.

Der Rechnungshof habe diese unterschiedlichen Systeme schon öfter kritisiert - in einem Papier zur Verwaltungsreform aus dem Jahr 2011, aus dem der ORF zitiert, heißt es etwa: Nur Niederösterreich, Vorarlberg, Steiermark, Kärnten und Burgenland hätten gegenüber dem Bund finanziell gleichwertige Pensionssysteme abgeschlossen - in Oberösterreich und Salzburg kritisiert der Rechnungshof, dass diese Systeme erst im Endausbau der Reform mit dem Bund gleichwertig seien.

Hintergrund

Das neue Penionskonto gilt an und für sich für alle ab 1. Jänner 1955 geborenen Österreicher, die bis 31. Dezember 2004 mindestens einen Versicherungsmonat erworben haben – diese Personen erhalten dieser Tage die ersten Kontoerstgutschriften. Diese zeigen, welche Pensionsansprüche der Einzelne bis zum Ende des vergangenen Jahres erworben hat. Daraus lässt sich ableiten, wie hoch die Pension ausfallen wird - um die künftige Pension prognostizieren zu können, wird zudem ein Pensionskontorechner in den nächsten Tagen online gehen. Beim Bund wird das Pensionskonto also erst ab dem Jahrgang 1976 eingeführt.

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