Promi-Einbürgerungen sind immer noch Amtsgeheimnis

Promi-Einbürgerungen sind immer noch Amtsgeheimnis
Die Regierung hat im Juni 59 Promis eingebürgert. Namen werden vom Innenministerium verschwiegen.

Das Amtsgeheimnis ist weiterhin nicht abgeschafft, Transparenz sucht man vergeblich: So lehnt das Innenministerium ab, die Namen von eingebürgerten Prominenten bekanntzugeben, obwohl für Promi-Einbürgerungen eigentlich neue, transparentere, Kriterien gelten. Das berichtet das Ö1-Morgenjournal.

Anfang Juni hat die Regierung 59 Menschen per Ministerratsbeschluss eingebürgert. Die Namen der Prominenten sind laut Ö1 zwar in der Austria Presse Agentur zu finden, allerdings nicht in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch die Innenministerin.

Die FPÖ wollte die Namen der eingebürgerten Prominenten erfahren und die Gründe dafür - ohne Erfolg. In der Anfragebeantwortung aus dem Büro Mikl-Leitner steht lediglich: Aus Gründen des Datenschutzes und der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden. Datenschützer halten diese Vorgangsweise für fragwürdig.

Informationsfreiheitsgesetz

Ein Beschluss der Regierung über das Informationsfreiheitsgesetz lässt indes weiter auf sich warten. Die ÖVP sieht noch offene Fragen und kann keinen Termin für eine Absegnung im Ministerrat nennen. Die SPÖ findet weitere Nachbesserungen nicht mehr notwendig.

Promi-Einbürgerungen sind immer noch Amtsgeheimnis
im ersten Halbjahr 2014; nach Bundesländern - Karte; Top-Herkunftsländer - Tabelle Grafik 0985-14-Inneres.ai, Format 88 x 88 mm

3.814 Personen wurde im ersten Halbjahr 2014 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Das sind 100 Einbürgerungen mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, teilte die Statistik Austria am Dienstag mit. Mit diesem Plus von 2,7 Prozent setzte sich der seit dem Jahr 2011 steigende Trend weiter fort.

Fünf Bundesländer wiesen im ersten Halbjahr 2014 höhere Einbürgerungszahlen auf als von Jänner bis Juni des Vorjahres. Die stärksten Zuwächse gab es im Burgenland (+26,0 Prozent) und in der Steiermark (+24,0 Prozent), gefolgt von Tirol (+6,1), Kärnten (+5,1) und Wien (+4,2 Prozent). In Niederösterreich (-6,9), in Vorarlberg (-2,9), in Oberösterreich (-1,0) und in Salzburg (-0,8 Prozent) gab es im ersten Halbjahr dagegen weniger Einbürgerungen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Mehr als die Hälfte der Einbürgerungen (2.101 oder 55,1 Prozent) erfolgte aufgrund eines Rechtsanspruchs, darunter 1.111 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z. B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt) und 423 Personen aufgrund der Ehe mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin. Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 122 Ehegatten sowie 981 Kinder zu österreichischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen, zusammen 28,9 Prozent der Einbürgerungen. 610 Personen (16,0 Prozent) erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen, darunter 587 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz.

Unter den Herkunftsländern stand Bosnien und Herzegowina mit 593 (15,5 Prozent) Eingebürgerten an erster Stelle. Es folgten die Türkei (453 Personen bzw. 11,9 Prozent), Serbien (385 bzw. 10,1 Prozent) sowie der Kosovo (212), die Russische Föderation (211), Rumänien (132), Mazedonien (105), Deutschland (98), China (98) und Kroatien (94). Mehr als ein Drittel der neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (38,4 Prozent) war bereits in Österreich geboren.

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