Po-Grapschen soll nicht ungesühnt bleiben

APA4927762-2 - 18082011 - WIEN - ÖSTERREICH: Die Wiener ÖVP-Chefin Christine Marek am Mittwoch, 17. August 2011, während eines Interviews mit der Austria Presse Agentur (APA) in Wien. APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
ÖVP-Mandatarin Marek drängt Justizministerin Karl, das Gesetz zu reformieren.

Eine Hand auf ihrer linken Pobacke spürte eine 43-jährige Frau, als sie mit ihrem Rad an einer Kreuzung in Graz hielt. Ein Fremder hatte sie begrapscht. Sie watschte ihn nicht nur; sie zeigte ihn auch an – wegen sexueller Belästigung. Das Verfahren wurde kürzlich eingestellt, „weil der Tatbestand nicht erfüllt war“, wie die Staatsanwaltschaft wissen ließ. „Der bloße Griff auf das Gesäß ist keine geschlechtliche Handlung, weil hier kein Geschlechtsorgan intensiv berührt wurde.“

Das müsse sich ändern, befindet die ÖVP-Abgeordnete Christine Marek im KURIER-Gespräch. „Das ist ja nicht der erste derartige Fall. Po-Grapschen ist kein Kavaliersdelikt.“ Marek ist initiativ geworden. Sie hat einen Entschließungsantrag formuliert; dem Koalitionspartner SPÖ hat sie ihn gestern übermittelt. ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl wird ersucht, das Sexualstrafrecht entsprechend zu ändern.

"Wo aber grenzen wir ab? Welche Berührungen sind noch zulässig? Welche nicht?", Christine Marek

Es gibt ja eine Arbeitsgruppe zur Reform des Sexualstrafrechts. Da soll nun auch diese Causa behandelt werden“, sagt Marek. Leicht werde das nicht: „Körperliche Übergriffe mit sexueller Tendenz sind nicht zu tolerieren. Wo aber grenzen wir ab? Welche Berührungen sind noch zulässig? Welche nicht? Es kann ja nicht sein, dass Menschen in der normalen Kommunikation Angst vor Berührungen haben, weil das falsch verstanden werden könnte. Immerhin reden wir vom Strafrecht. Das alles ist sehr sensibel.“ Es gehe auch nicht nur um Männer, die Frauen betatschen. „Es gibt auch Frauen, die das bei Männern tun.“ Die SPÖ wird sich gegen Mareks Begehren wohl nicht verwahren. Für Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek ist nicht erst seit dem Grazer Fall klar: „Po-Grapschen ist sexuelle Belästigung.“

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