Pflegekarenz und -teilzeit ab 2014 möglich

APA4222199-2 - 07062011 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT CI - THEMENBILD - Illustration zum Thema Krankenpflege: Eine Patientin hält sich am Freitag, 21. Dezember 2007, an einer Triangel-Aufrichtungs-Hilfe (Galgen) fest und wird von einer Diplomkrankenschwester betreut (gestellte Szene). Sozialminister Rudolf Hundstorfer plant eine Reform bei der die Pflegefachkräfte ab kommenden Jahr die Einstufung des Pflegegeldes mitbestimmen. Demnach wird die Erstbegutachtung zwar weiterhin von den Ärzten durchgeführt, bei Anträgen auf Änderungen der Pflegestufe werden aber die Pflegefachkräfte entscheiden. APA-FOTO: BARBARA GINDL
Pflegende Angehörige sollen künftig entlastet werden: Bis zu drei Monate und 1400 Euro.

Pflegende Angehörige sollen künftig bis zu drei Monate in Karenz gehen können. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der am Freitag in Begutachtung geht, bestätigte das Sozialministerium einen Ö1-Bericht. Gelten sollen die Neuregelungen ab 1. Jänner 2014.

Die Pflegekarenz soll ab der Pflegegeldstufe 3 oder ab der Stufe 1 bei minderjährigen Kindern und bei Demenz möglich sein und bis zu drei Monate dauern können. Ein Angehöriger kann die Pflegekarenz einmal antreten, bei einer Verschlechterung des Zustands - einer Erhöhung der Pflegegeldstufe - auch ein weiteres Mal. Pro Pflegebedürftigem können zwei Angehörige in Karenz gehen.

Das Pflegekarenzgeld orientiert sich am zuletzt bezogenen Gehalt. Maximal sollen es 1400 Euro pro Karenzmonat sein. Eine Krankenversicherung besteht während dieser Zeit weiter, auch der Erwerb des Abfertigungsanspruchs bleibt aufrecht.

Auch Teilzeit möglich

Darüber hinaus soll künftig auch eine Pflegeteilzeit möglich sein. Analog zur Karenz soll diese maximal drei Monate in Anspruch genommen werden können. Die Arbeitszeit darf auf ein Minimum von zehn Stunden pro Woche reduziert werden, die Geldleistung wird anteilig des reduzierten Einkommens errechnet.

Pflegekarenz und -teilzeit ab 2014 möglich
Die übrigen Regeln für die Pflegeteilzeit entsprechen jenen für die -karenz, auch Pensions- und Krankenversicherung bleiben aufrecht. Allein zuständig für die neuen Maßnahmen ist das Bundessozialamt.

Sozialminister Hundstorfer und Wirtschaftsminister Mitterlehner sehen in den Plänen einen "wichtigen weiteren Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und pflegenden Angehörenden". Sie erhoffen sich für die Betroffenen eine "sehr deutliche Entlastung in einer schwierigen Zeit", und zwar ohne Angst vor Jobverlust.

Auch die Interessengemeinschaft Pflegender Angehöriger zeigte sich erfreut. Dabei handle es sich um einen "sozialpolitisch wichtigen Schritt", sagte Präsidentin Birgit Meinhard-Schiebel. Als "Pferdefuß" bezeichnete sie allerdings die notwendige Zustimmung des Arbeitgebers.

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