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Pensionskonto: Ansporn fürs Weiterarbeiten?

Pensionskonto: Ansporn fürs Weiterarbeiten?
2,4 Millionen Versicherte werden bis Juni von der Pensionsversicherung kontaktiert.

Was ist das Pensionskonto?

Das Pensionskonto ist eine Art, die Pension zu berechnen. Es soll Versicherten, die nach 1.1.1955 geboren sind, einen ständigen und verständlichen Einblick in bereits bestehende Ansprüche ermöglichen. Geburtsjahrgänge davor bleiben im alten Pensionsrecht und damit ohne Konto. Für Personen, die seit dem Jahr 2005 Versicherungszeiten erworben haben, gilt das Pensionskonto bereits.

Wie wird das Konto gespeist?

Alle bis Ende 2013 erworbenen Ansprüche werden mit einer komplizierten Berechnungsmethode erhoben und in eine Konto-Erstgutschrift umgewandelt. Im Laufe des Jahres 2014 wird diese Gutschrift den Versicherten zugeschickt, sie wird auch online abrufbar sein.

Was bedeutet diese Erstgutschrift?

Sie zeigt den aktuellen Pensionsanspruch. Vorsicht: Er entspricht nicht tatsächlich Erspartem wie auf einem Sparbuch. Ab 2014 kommen mit zusätzlichen Versicherungszeiten neue Gutschriften dazu. Der in Summe ausgewiesene Betrag ergibt die Jahresbrutto-Pension. Bei der Umwandlung der alten Beitrags- und Versicherungsszeiten ins Pensionskonto können Verluste und Gewinne entstehen. Sie werden mit maximal plus/minus 3,5 Prozent beschränkt.

Warum schreibt die Pen­sionsversicherung (PVA) 2,4 Millionen Versicherte an?

Es bekommen jene Arbeiter und Angestellten Post, die laut Aufzeichnungen der PVA Lücken im Versicherungsverlauf haben. Diese Daten sollen ergänzt und an die PVA retourniert werden. Sind diese Daten verarbeitet, gibt es eine Mitteilung der PVA als Bestätigung. Wer den Versicherungsverlauf nicht ergänzt, riskiert dauerhaft eine niedrigere Pension. PVA-Obmann Manfred Felix: „Es ist ganz wichtig, die Briefe zurückzuschicken.“

Was können Lücken sein?

Dabei geht es vor allem um Präsenz- und Zivildienstzeiten, Jahre der Kindererziehung oder Arbeit im Ausland. Sollte jemand einmal bei einem Unternehmen bei der Sozialversicherung nicht angemeldet gewesen sein, ohne es zu wissen, so erfährt er es schlussendlich mit dem Schreiben der PVA.

In welchen Etappen werden die Briefe verschickt?

Im Jänner gab es rund 285.000 Schreiben für die Jahrgänge 1960 bis 1965; im Februar bekommen rund 337.000 Versicherte Post, die zwischen 1966 bis 1970 geboren wurden; im März folgen fast 340.000 Personen der Jahrgänge 1971 bis 1976; im April sind es weitere rund 351.000, die zwischen 1955 und 1957 bzw. zwischen 1977 und 1981 geboren wurden; im Mai und Juni werden schließlich weitere fast 403.000 Personen kontaktiert, die zwischen 1982 und 1990 zur Welt gekommen sind.

Gibt es ähnliche Aktionen für Selbstständige und Bauern?

Die Versicherungsanstalt der Gewerbetreibenden (SVA) wird ihre 340.000 Aktiven ab Jänner 2014 über das Pensionskonto und die erste Kontogutschrift informieren. Dem Schreiben „wird ein Datenergänzungsblatt beiliegen“, heißt es bei der SVA. Danach werden allfällige Korrekturen durchgeführt. Die Versicherung der Bauern wird auch noch heuer Schreiben verschicken, um Lücken – vor allem bei Kindererziehungszeiten – zu erheben.

Wird das Pensionskonto helfen, das Pensionsan­trittsalter zu erhöhen?

Der PVA schwebt vor, dass die Versicherten sich nicht nur die Pension zum erstmöglichen Antritt errechnen können. Obmann Manfred Felix will, dass auch die Pensionshöhe zu einem späteren Zeitpunkt kalkuliert werden kann – „vorausgesetzt der Versicherungsverlauf bleibt gleich“. Dann sei ablesbar, dass einige Monate mehr im Arbeitsleben auch eine höhere Pension bringen. Felix: „Die Idee ist schon, dass die Leute, vorausgesetzt sie sind gesund, länger arbeiten, weil sie sehen, dass es sich rechnet.“ Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) glaubt, dass das Pensionskonto für die Erhöhung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters zwar „nicht die Welt, aber doch ein nicht unwesentlicher Schritt“ ist.

Was passiert, wenn es neue Pensionsreformen gibt?

Aus Sicht der PVA wird es die Politik künftig schwerer haben, Pensionsreformen durchzuführen, die die Bürger nicht nachvollziehen können. Grund: Auf dem Konto werden die Beitragsgrundlagen ausgewiesen, die pro Jahr mit einem Steigerungsbetrag von 1,78 multipliziert werden. Würde etwa dieser Steigerungsbetrag gesenkt, um die Pension zu reduzieren, „sieht das jeder“, sagt Felix.

Wo können sich Interessierte informieren? Die PVA hat eine Service-Hotline unter 050303/87000 eingerichtet.

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