Parteien verschärfen Regeln für Mandatverlust

Die Causa Winter veranlasste das Parlament zu handeln.
Wie bei Beamten könnte Grenze von 6 Monaten Haft gelten. Grüner verteidigt Ex-Blaue.

Schon 2013 haben sie es probiert: Rot und Schwarz sind mit den Oppositionellen aber nicht einig geworden. Nun, ob der Causa Winter, soll es etwas werden – mit strengeren Regeln für Amtsverlust. Die drei Nationalratspräsidenten und die sechs Klubchefs haben gestern vereinbart, bis Dezember einen neuen Modus zu finden. Kommenden Mittwoch wird verhandelt.

Derzeit ist das Mandat erst dann weg, wenn ein Abgeordneter zu zumindest einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden ist; detto bei Verurteilung wegen Landesverrats, Wahlbetrugs, NS-Wiederbetätigung oder Terrors. ÖVP-Fraktionsobmann Reinhold Lopatka regt erneut an, sich an den Vorgaben für Beamte zu orientieren: Bei einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten ist das Amt weg. Als "sinnvoll" qualifiziert sein SPÖ-Gegenüber Andreas Schieder diesen Vorschlag. Dem KURIER sagte Lopatka jüngst: "Man kann auch darüber debattieren, ob es nicht noch strengere Maßstäbe geben soll." Das will Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Bei jedweder Verurteilung zu unbedingter Haft sollte das Mandat entzogen werden; ebenso bei bedingter Verurteilung wegen Delikten wie Korruption, Verhetzung, Amtsmissbrauch.

Die Diskussion ausgelöst hat Susanne Winter. Wegen Lobs für ein antisemitisches Facebook-Posting ("Schön, dass Sie mir die Worte aus dem Mund nehmen") haben sie die Blauen vor sechs Tagen aus der FPÖ geworfen. Die 2009 wegen Verhetzung Verurteilte will ihr Mandat aber nicht abgeben. Sie ist "wilde" Abgeordnete. Und bekommt Zuspruch von unerwarteter Seite. Der Ex-EU-Parlamentarier der Grünen, Johannes Voggenhuber, kritisiert via Facebook scharf, wie Moderator Armin Wolf Winter vergangenen Dienstag in der ZiB2 interviewt hat. Von "Lynchjustiz", die "abstoßend, unmoralisch, journalistisch nicht zu rechtfertigen" sei, spricht er. Er verwahrt sich auch dagegen, jemanden "ohne Urteil des Verfassungsgerichtshofes" aus dem Parlament zu zwingen.

Einmalige Sache

Ein solches Urteil gab es erst ein Mal. FPÖ-Mann Peter Rosenstingl, der sich mit Parteigeld nach Brasilien abgesetzt hatte, wurde im Oktober 1998 das Mandat aberkannt. Nicht wegen einer Haftstrafe, sondern weil er Plenarsitzungen mehr als zwei Monate unentschuldigt ferngeblieben war. Beim Höchstgericht wurde beantragt, Rosenstingl den Nationalratssitz zu entziehen. Das tat dieser.

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