Schleppender Start für die Wahlrechtsreform

Schleppender Start für die Wahlrechtsreform
Aufbau von Wählerregister würde ein Jahr dauern / Nach Wahlaufhebung werden Schadenersatz-Klagen überlegt.

Beim Vorstoß der Regierungsparteien für eine Wahlrechtsreform im Parlament drückt die Opposition auf die Pause-Taste. Der Antrag hätte am 5. Oktober auf die Tagesordnung im Verfassungsausschuss kommen sollen, das haben Grüne und FPÖ aber abgelehnt. Ein zentrales Wählerregister halten sie prinzipiell für sinnvoll, haben aber noch datenschutzrechtliche Bedenken. Die Zeit drängt: Bis das System angelegt ist, dauert es etwa ein Jahr. Die nächste Nationalratswahl soll im September 2018 stattfinden.

FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan befürchtet, dass das Wählerregister ein "Gesinnungsregister" werde, wenn die Teilnahme an einer Volksabstimmung für längere Zeit gespeichert bliebe. Albert Steinhauser (Grüne) will klar definiert haben, wer Zugriff auf das System hat: "Wenn Daten zentral gespeichert werden, muss der Schutz eine besondere Qualität haben." Derzeit führt jede Gemeinde selbst ein Register der Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz. Darin ist ersichtlich, wer wählen darf und wer eine Wahlkarte beantragt hat. Bei der Hofburg-Stichwahl kam es zu Patzern: In Oberösterreich konnten zwei 15-Jährige wählen, in Wien wurde der Vermerk von Briefwählern übersehen, die doppelt hätten wählen können.

Teures Nachspiel

Die Aufhebung der Hofburg-Stichwahl könnte ein teures Nachspiel für die verantwortlichen Behörden haben: Da vor dem Verfassungsgerichtshof Rechtswidrigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen nachgewiesen worden sind, könnten die Kandidaten Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen Amtshaftungsklage gegen den Bund einreichen, um Schadenersatz zu erhalten. Das sagten die Zivilrechtsprofessoren Georg Kodek von der WU Wien und Andreas Kletecka von der Uni Salzburg in der Presse.

Ob sie das tun, lassen Lothar Lockl (Team Van der Bellen) und Herbert Kickl (FPÖ) offen. Der Bund könnte wiederum bei den Verantwortlichen in den Bezirkswahlbehörden Regressansprüche geltend machen. Das werde geprüft, heißt es aus dem Innenministerium. Die Wahlwiederholung an sich wird schon teuer: Man rechnet mit bis zu 20 Millionen Euro.

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